Neuss (NGZO). Weil er einem Bekannten mit der Hand die Genitalien abgerissen hat, muss ein 46-Jähriger aus Neuss jetzt in die geschlossene Psychiatrie. Das hat gestern das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Die Begründung der Richter: Der "minderbegabte" Angeklagte habe eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung" entwickelt und neige unter Alkoholeinfluss zu Gewalttaten.
Schon 2008 hatte der Mann einen Behinderten sexuell genötigt und war zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Gutachter bescheinigte dem 120 Kilo schweren Gelegenheitsarbeiter, ein unkalkulierbares Risiko für die Allgemeinheit dazustellen. Nach einem Alkoholgelage am 1. September vergangenen Jahres soll der Gelegenheitsarbeiter in seiner Neusser Wohnung einen 48-Jährigen zu sexuellen Handlungen gedrängt haben.
Die Männer hatten sich zuvor in der Stadt zufällig getroffen und ihr Wiedersehen mit Bier und Branntwein in der Wohnung des Angeklagten gefeiert. "Er weiß nicht, was da über ihn gekommen ist", erklärte der Verteidiger des Angeklagten vor Gericht zum weiteren Geschehen des Abends. Da das Opfer aus seine Annäherungsversuche nicht entsprechend reagierte, soll der Täter wütend geworden sein und dem Mann die Geschlechtsteile mit bloßer Hand abgerissen haben. Anschließend hat er diese offenbar aus dem Fenster geworfen.
Die Genitalien wurden erst Tage später gefunden und konnten dann nicht mehr angenäht werden. Das Opfer hatte sich nach dem Angriff stark blutend zu seinen Eltern flüchten können, die die Polizei und Notarzt alarmierten. Angeblich soll der 48-Jähriger nach der Verstümmelung den zwei Kilometer langen Weg zu seinem Elternhaus zu Fuß zurückgelegt haben.
Vor Gericht erklärte der Angeschuldigte, er habe nach reichlich Alkoholkonsum einen "Filmriss" gehabt. Das Opfer zeigte sich bei der Verhandlung versöhnlich, obwohl er monatelang unter Schmerzen litt und durch den brutalen Übergriff seine Zeugungsfähigkeit verlor: "Das passiert schon mal."
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