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Neuss: Neuss in Angst vor Sexualstraftätern

VON KLAUS SCHUMILAS UND GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 29.12.2010 - 11:19

Neuss (NGZ). Das neue Therapie- und Unterbringungsgesetz sieht vor, dass psychisch gestörte Straftäter, die nach ihrer Entlassung eine Gefahr darstellen, in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Nun ist Neuss offenbar als Standort vorgesehen. Der Bürgermeister ist entsetzt.

Info

Sicherungsverwahrte

Insgesamt Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand: März 2010) gibt es deutschlandweit 536 Straftäter in Sicherungsverwahrung, davon sind 533 männlich und drei weiblich.

Länder Mit 150 Sicherungsverwahrten (rund 28 Prozent) gibt es in Nordrhein-Westfalen die meisten Täter, gefolgt von den Ländern Baden-Württemberg (77 Sicherungsverwahrte) und Bayern (73 Sicherungsverwahrte). Die drei Täterinnen befinden sich in Hessen (zwei) und Baden-Württemberg.

Alter Die größte Altersgruppe mit 204 Sicherungsverwahrten ist zwischen 50 und 60 Jahren alt.

Das Gemäuer an der Grünstraße in Neuss ist mehr als 100 Jahre alt. Bislang waren in der Haftanstalt weibliche Abschiebegefangene untergebracht. Das soll sich nach Informationen unserer Zeitung jetzt ändern. Die NRW-Landesregierung sucht nach einem Standort, in dem psychisch kranke Straftäter nach der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung leben sollen. Nach Informationen des Neusser Bürgermeisters Herbert Napp ist die alte JVA in Neuss "in der engeren Wahl". Napp will nun prüfen, ob sich das Vorhaben baurechtlich verhindern lässt. Die Idee sei "abstrus", so der CDU-Politiker. Schließlich liege das Hafthaus "in der Innenstadt mitten in einem Wohngebiet mit Kindergärten und Schulen".

In NRW sind derzeit rund 150 gefährliche Straftäter in der sogenannten Sicherungsverwahrung untergebracht. Die Betroffenen haben in der Regel langjährige Haftstrafen – meist wegen Sexualdelikten – verbüßt. Schon bei der Verurteilung war wegen des hohen Gefährdungspotenzials die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Im Januar 1998 hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass eine Sicherungsverwahrung von zuvor maximal zehn Jahren bei besonders gefährlichen Straftätern über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden kann. Die nachträgliche Verhängung war Ende 2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt worden. Die Konsequenz: In NRW bekamen 70 gefährliche Straftäter die Chance, entlassen zu werden.

In Heinsberg sorgte der Fall des Sexualstraftäters Karl D. für Empörung. Der Vergewaltiger kam frei, obwohl er als rückfallgefährdet gilt. Er hatte in den 80er und 90er Jahren in der Nähe von München drei Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch gequält. Der Landrat des Kreises Heinsberg warnte öffentlich vor dem ehemaligen Gabelstapler-Fahrer. Anwohner protestierten wochenlang vor dem Haus des 59-Jährigen gegen dessen Freilassung. Karl D. wird nun rund um die Uhr von der Polizei bewacht.

Im November dieses Jahres kam es in Duisburg zu einer Attacke auf ein zehnjähriges Mädchen. Als mutmaßlicher Täter gilt ein 47-jähriger Sexualstraftäter, der erst zehn Tage zuvor aus der Sicherungsverwahrung in der JVA Werl entlassen worden war. Gutachter waren zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem Mann keine akute Gefahr ausgehe. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete daraufhin die Entlassung an.

Nun soll eine neue Bundesregelung mehr Sicherheit für die Bevölkerung bringen. Das Therapie- und Unterbringungsgesetz sieht vor, dass Menschen, die unter einer psychischen Störung leiden und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden können. Voraussetzung sind zwei Gutachten und ein richterlicher Beschluss.

Die rot-grüne Landesregierung sucht nun nach einem sinnvollen Standort. Im Gespräch ist ein Neubau auf dem Gelände der JVA Werl. Kostengünstiger – und schneller verfügbar – wäre die alte JVA in Neuss. Eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffen (Grüne) wollte die Wahl des Standortes Neuss am Dienstg weder bestätigen noch dementieren. "Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, was am 1. Januar der Fall sein wird, können wir dazu nichts sagen", sagte sie ausweichend. Derzeit würden das Justiz- und das Gesundheitsministerium mehrere Möglichkeiten prüfen. Klar sei, dass dabei vor allem Immobilien in Betracht gezogen würden, die sich im Besitz des Landes befinden.

Klaus Jäkel, der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, hält den Standort Neuss für "eine gute Wahl". Mit der schnellen Lösung werde NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) allen Beteiligten gerecht.

In der JVA Aachen sind derzeit 61 Männer auf vier Etagen im Haus für die Sicherungsverwahrten untergebracht. Im Unterschied zu den "normalen Häftlingen", die ihre Strafe noch verbüßen, genießen sie zahlreiche Privilegien. Sie können einen eigenen, begrünten Hof benutzen, der im Sommer mit Bänken und Sonnenschirmen ausgerüstet ist. Die Verwahrten können ihre Privatkleidung tragen und in ihrer eigenen Bettwäsche übernachten, dürfen häufiger Besuch empfangen und Päckchen erhalten. "Übergriffe innerhalb der Anstalt sind selten", sagt die zuständige Abteilungsleiterin. Pädophile seien zum Beispiel in der Haft oft unauffällig, weil sie nicht den gleichen Reizen wie in der Freiheit ausgesetzt seien. Rund zwei Drittel der gefährlichen Straftäter lehne eine Therapie ab. "Wer sich auf eine Behandlung einlässt, wird von den anderen oft als Verräter beschimpft", so die JVA-Bedienstete. In Aachen sind derzeit Sicherungsverwahrte im Alter zwischen 34 und 74 Jahren untergebracht. Einige sitzen bereits seit 30 Jahren hinter Gittern.

Wilfried Albishausen, der Vorsitzende des Bundes der Kriminalbeamten (BDK) in NRW, kann die Sorgen der Anwohner verstehen. "Solche Straftäter hat keiner gerne in seiner Nachbarschaft", sagt der Kriminalitätsexperte. Selbst aus einem Hochsicherheitsgefängnis wie Aachen könne Verbrechern unter Umständen die Flucht gelingen. In einer Innenstadt sei es dann für die Täter leichter unterzutauchen als auf dem Land. Die Unterbringung in speziellen Einrichtungen hält der BDK grundsätzlich für richtig. "Ein Sicherungsverwahrter, der rund um die Uhr von der Polizei überwacht werden muss, bindet bis zu 20 Beamte", so Albishausen. Pro Monat entstünden dem Steuerzahler Kosten von rund 100.000 Euro.

Quelle: NGZ


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