Neuss/Düsseldorf (NGZO). Im Prozess um den Mord an einem vietnamesischen Flaschensammler auf dem Neusser Tüv-Gelände im März hat ein Gutachter den erst 18 Jahre alten Hauptangeklagten jetzt als „voll schuldfähig“ bezeichnet.
Der Jugendliche habe zwar eine Persönlichkeitsstörung und sei zum Tatzeitpunkt auch angetrunken gewesen, dies habe aber nicht zu einer Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit geführt, erklärte der Experte am Donnerstag im Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Dagegen billigte eine andere Sachverständige dem 38-jährigen Mitangeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt Ende März betrunken gewesen, das hätten Zeugen bestätigt. Er kann entsprechend auf ein milderes Urteil hoffen.
Die beiden 18 und 38 Jahre alten Angeklagten hatten gestanden, nachts den 59-Jährigen angegriffen, ausgeraubt und zu Tode geprügelt zu haben. Die Initiative dabei war nach eigenen Angaben von dem 18-jährigen Hauptangeklagten ausgegangen. Ob bei dem Arbeitslosen auch fremdenfeindliche Motive eine Rolle gespielt haben, ist unklar. Der Mönchengladbacher hat zwei Hakenkreuze auf seiner Brust tätowiert und verfügt über Kontakte zur Hooligan- und Neonazi-Szene. Ihm drohen 10 Jahre Jugendstrafe, sein Komplize muss trotz seiner verminderten Schuldfähigkeit mit bis zu 15 Jahren Haft rechnen.
Am 13.Dezember sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten.
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