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Neuss: „Prüfungsbesteher“

VON CHRISTOPH KLEINAU - zuletzt aktualisiert: 18.12.2007 - 21:30

Neuss (NGZ). Neuss Dass jeder Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln irgendwann einmal gelernt hat - daran glaubt Richter Wilfried Bott nicht mehr. Die Augen hat ihm eine Prozesslawine mit 82 Angeklagten geöffnet, die den Richter am Neusser Schöffengericht seit einem Jahr beschäftigt und am Dienstag ihren vorläufigen Höhepunkt erlebte.

Ganz schön schwer: Wer sich die Beantwortung der Prüfungsfragen wegen Sprachschwierigkeiten nicht zutraute, der fand Hilfe bei Nejazi B. Foto: Woi
Ganz schön schwer: Wer sich die Beantwortung der Prüfungsfragen wegen Sprachschwierigkeiten nicht zutraute, der fand Hilfe bei Nejazi B. Foto: Woi

Auf der Anklagebank saß Nejazi B., der zugab, in vielen, vielen Fällen Führerscheinbewerbern mit schlechten Deutschkenntnissen über die hohe Hürde der theoretischen Führerscheinprüfung geholfen zu haben. Meist, wie Bott es formulierte, mit „professionellen Prüfungsbestehern“, die sich gegen Entgelt unter dem Namen des „Kunden“ zur Prüfung anmeldeten - und die bestandene Prüfung noch mit einer falschen Unterschrift, nämlich seiner, quittierten.

Fünf solchen namentlich bekannten Strohmännern will die Staatsanwaltschaft in einigen Monaten die Rechnung aufmachen; von 75 Führerscheinbewerbern wurden schon die allermeisten abgeurteilt. Bott hofft, dass die Straßenverkehrsämter deren erschlichene Führerscheine auch schon eingesammelt haben.

Am Dienstag nun wurde der Kopf dieser Organisation abgeurteilt. Die Quittung des Gerichtes: Ein Jahr und neun Monate Haft, für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der mitangeklagte Bruder von Nejazi B. blieb der Verhandlung am Dienstag fern - und hat in den nächsten Tagen einen Strafbefehl in der Post.

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„Sie arbeiten sich hartnäckig an das Gefängnis heran“

Das Urteil gegen Nejazi B. wertet Richter Wilfried Bott als letzte Warnung: „Sie arbeiten sich hartnäckig an das Gefängnis heran“, sagte er mit Blick auf zehn Vorstrafen die zeitlich erst dann einsetzten, nachdem der Mazedonier, der heute in Krefeld zuhause ist, 1995 die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt. „Manchmal frage ich mich, ob man Eingebürgerte nicht wieder umtauschen kann“, kommentierte Bott diese Beobachtung. In das gestrige Urteil wurde noch eine Verurteilung des Düsseldorfer Amtsgerichtes aus dem April 2006 eingearbeitet. Damals hatte B. einer Frau einen Wagen abgekauft, es mit dem Bezahlen aber nicht so genau genommen. Sein Pech: Die Frau war Anwältin.

Der 49-jährige Mazedonier B. war nicht nur am Dienstag auskunftsfreudig. Schon nach seiner Festnahme Ende 2004 am Neusser TÜV-Gelände hatte er der Polizei in einer Flucht nach vorne gerne erzählt, was die wissen musste. Dafür musste er nicht in Untersuchungshaft - und blieb für seine Kunden daheim in Krefeld telefonisch erreichbar. Die nutzten das, um ihrem Helfer, wie er am Dienstag klagte, massiv zu drohen. Er habe deshalb nicht immer die 100-prozentige Wahrheit gesagt. „Unser Klientel, das waren nicht nur Arbeiter“, fügt er zur Erklärung an, „sondern auch Dealer und Zuhälter“.

Geständig war B., doch der Böse wollte er nicht sein. Was er tat, sei bei einigen Fahrschulen schon vorher gängige Praxis gewesen, versuchte er den „Schwarzen Peter“ loszuwerden. Das habe sich bundesweit herumgesprochen. Wie sonst sei zu verstehen, dass sich ein Prüfling aus Hamburg über eine Krefelder oder Dortmunder Fahrschule bevorzugt in Neuss zur Prüfung anmeldet?

Von solchen und anderen Fahrlehrern seien die Prüflinge an ihn verwiesen worden. Angeblich mit dem dezenten Hinweis, es gäbe eine Möglichkeit, mit Geld und ohne Ahnung an den Führerschein zu kommen. Der Staatsanwaltschaft wird diese Aussage einige Fragen wert sein.

Damals wie heute verdient B., der nach eigener Auskunft sieben Sprachen spricht und sogar selbst bei Gericht schon als vereidigter Dolmetscher arbeitete, sein Geld damit, mit ausländischen Führerscheinbewerbern für die theoretische Prüfung zu lernen.

Wenn einige klagten, es auch mit dieser Hilfe nicht zu schaffen, war der Dolmetscher anders behilflich; zumindest damals. Fand sich unter den „Prüfungsbestehern“ jemand, der dem Passfoto des Hilfesuchenden ähnlich sah, war die Täuschung relativ einfach: Der Strohmann ging mit dem Ausweis des Kunden zur Prüfung.

War eine Ähnlichkeit auch nicht im Entferntesten zu erkennen, musste ein Ausweisfälscher zwischengeschaltet werden. Zwei Jahre ging das so, 61 Mal von B. veranlasst. Dann fiel einem Prüfer beim Neusser TÜV auf, dass immer die gleichen Prüflinge vor ihm saßen - und der Schwindel flog auf.

Quelle: NGZ


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