Neuss (NGZ). Bei Rot über die Ampel oder quer durch die Fußgängerzone - Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind auch auf dem Drahtesel keine Kavaliersdelikte. Hier gibt es einen Überblick, welche Strafen fällig werden.
Neuss Im Slalom geht es mit dem Fahrrad um die Passanten in der Einkaufsstraße, Fußgänger bringen sich und ihre Einkaufstüten in letzter Sekunde in Sicherheit, springen zur Seite und bedenken den Verkehrsrowdy mit ein paar deftigen Schimpfwörten.
Davon dürfte der allerdings nicht viel mitbekommen, ist er doch per Handy in ein intensives Telefonat vertieft, das seine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen scheint, denn auch eine rote Ampel kann seinen Weg nicht stoppen.
Szenen wie diese spielen sich in der Neusser Innenstadt jeden Tag von Neuem ab - dabei sind Verstöße gegen die Straßenordnung auch mit dem Fahrrad keine Kavaliersdelikte und können hohe Strafen nach sich ziehen. Zudem gefährden diese Radfahrer nicht nur Unbeteiligte, sondern auch sich selbst.
So verunglückten im Rhein-Kreis Neuss im vergangenen Jahr 524 Zweiradfahrer - drei wurden dabei getötet. Wie Liebhaber des Drahteseles Gefahren für sich und andere minimieren können und was es sie kostet, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten, haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Ampeln
Rotlicht nicht beachten, kann auch für Radfahrer ziemlich teuer werden. Mindestens 45 Euro werden fällig, möglich ist aber auch eine Strafe von bis zu 180 Euro, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rotes Licht gezeigt hat und der Radfahrer durch sein Verhalten einen Unfall verursacht. Damit aber nicht genug: Auch ein Punkt im Flensburger Strafregister ist die Folge dieses Fehlverhaltens.
Lesen Sie mehr am Donnerstag, 23. April, in Ihrer Neuß-Grevenbroicher Zeitung.
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