Neuss (NGZ). Neuss/Dormagen/München Wenn ARD-Entertainer Harald Schmidt vor einem Millionenpublikum austeilt, ist er nicht gerade zimperlich. Doch dass Stephan H. (48), ein selbst ernannter Satiriker aus Dormagen, Schmidt nun seinerseits zur Zielscheibe machte, passte dem König der Late-Night-Shows ganz und gar nicht.
Er zog vor das Münchener Landgericht - und scheiterte. Und der Neusser Rechtsanwalt Marcus Lausmann, nicht nur Rechtsbeistand, sondern auch seit Jahren gerichtlich bestellter Betreuer des Angeklagten, sah sich auf einmal überregional, ja international zitiert.
Anlass für die Klage: Das Cover eines Satireheftchens, das Stephan H. in zwei Jahren gerade einmal 50 Mal an den Mann bringen konnte. Über E-Bay. Die meisten Abnehmer vermutete der Richter dabei noch in Schmidts eigener Produktionsfirma Bonito TV. Aber das tat in der Verhandlung wenig zur Sache. Genauso wenig die Tatsache, dass es sich die TV-Größe nicht ohne weiteres bieten lassen muss, unter der Überschrift „Tod des Satirikers“ mit einer Pistole an der Schläfe abgebildet zu werden. Ausschlaggebend für die Richter war ein Attest. Ergebnis: H. ist nicht prozessfähig. Also auch nicht schuldfähig
Sein Mandant leide an Kritikunfähigkeit und Selbstüberschätzung, sein Wesenszug sei manisch, zitiert Lausmann aus dem ärztlichen Schreiben. Das klingt bedrohlich, doch Lausmann versichert: H. sei ein ganz friedfertiger Zeitgenosse. Unter Betreuung wurde er nur gestellt, „weil er solche Sachen macht.“ Bücher schreiben, die in Zwergauflage im Selbstverlag verbreitet werden. Oder eben ein Satiremagazin. Lausmann: „Er leidet an Selbstüberschätzung, schreibt gerne und meint: Das muss die Welt wissen.“ Dabei liest nicht mal sein Betreuer, was H. zu Papier und Schmidt in Wallung bringt. Etwa wenn der Blättchenmacher Schmidt eine fiktive Liaison mit Verona Pooth auf den Leib schreibt.
Manchmal schreibt H. auch aus weiblicher Sicht. Dann wird er zu Elvira Frankenheim, seinem Alter Ego. Wäre das als Pseudonym anerkannt worden, hätte Lausmann Elvira vor Gericht mitvertreten können. Doch Schmidts Anwälte witterten hinter der Frau mit dem durstigen Namen eine wirkliche Person und klagten die Mitherausgeberin gesondert an. Und weil der Neusser Advokat von Frankenheim kein Mandat hatte, blieb sie ohne Verteidiger - und das Münchener Landgericht hielt die einstweilige Verfügung, die Schmidt gegen sie erwirken ließ, aufrecht. Der Richter habe den Anwälten in der Urteilsbegründung viel Spaß bei der Kontaktaufnahme gewünscht, zitiert Lausmann genüsslich den Schlusspunkt dieses Rechtsstreites.
An dem stört den Neusser Anwalt zweierlei. Einmal die humorlose Reaktion des Humoristen, zum anderen die heftige Reaktion. „Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, ist Lausmanns Eindruck. Denn Schmidt hatte den Urheber der Satire auf 50 000 Euro verklagt. Einen behinderten Frührentner, der kaum das Geld für die Tintenpatronen zusammenbekommt, um daheim etwaige Bestellungen ausdrucken zu können. Vielleicht tröstet das ja Harald Schmidt. Er ist zwar machtlos gegen diesen Gegner - aber was macht das schon?
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