Neuss (NGZ). Neuss (mape) Es ist der erste große Prozess gegen eine so genannte „Geldautomaten-Bande“: Fünf Männer und Frauen aus Rumänien sind angeklagt, weil sie unter anderem einen Mann aus Neuss um mehrere Tausend Euro gebracht haben sollen.
Die Angeklagten im Alter zwischen 21 und 38 Jahren sollen im vergangenen Jahr im Rheinland Geldautomaten manipuliert und die Geschädigten mit Hilfe modernster Technik betrogen haben. Heute beginnt das Verfahren gegen sie vor der dritten großen Strafkammer des Kölner Landgerichts.
Laut Staatsanwaltschaft war die Bande immer wieder mit der gleichen Masche vorgegangen. Die Männer und Frauen montierten nach Ermittlungen der Polizei auf den Türöffner verschiedener Banken und Sparkassen ein so genanntes „Kartenlesegerät“. Wenn anschließend Kunden nach Geschäftsschluss zur Bank kamen, mussten sie zwecks Türöffnung zunächst ihre EC-Karte in den Einfuhrschlitz stecken. Aufgrund des fachmännischen montierten Kartenlesegeräts konnte die Bande laut Anklage die Daten der Kreditkarten der Geschädigten auslesen.
„Allerdings fehlte ihnen noch die PIN-Nummer“, so Dr. Dirk Esser, Richter am Kölner Landgericht. An diese Nummer gelangte die Bande laut Anklage mit Hilfe einer Minikamera, die sie über der Tastatur des Geldautomaten montierte. „Damit wurden die Geschädigten bei der Eingabe ihrer Geheimzahl gefilmt.“ Mit der Geheimzahl und den Daten soll die fünfköpfige Gruppierung „Karten-Doubletten“ erstellt haben. Damit konnten die Männer und Frauen angeblich im Ausland Geld von den Konten der Geschädigten abheben.
Dem Neusser fiel erst spät auf, dass er in die Fänge der mutmaßlichen „Geldautomaten-Bande“ geraten war. Er hatte erst Tage nach seinem Besuch in der Bank gemerkt, dass ihm knapp 5 000 Euro fehlten. Daraufhin erstattete er Anzeige, möglicherweise muss er im Prozess in Köln auch als Zeuge aussagen. Wegen „banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten“ drohen den fünf Männern und Frauen nun jeweils bis zu zehn Jahre Haft. Für den Prozess in Köln sind neun Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll im Oktober verkündet werden.
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