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Neuss: Urteil: Napp muss Nebeneinkünfte abführen

VON CHRISTOPH KLEINAU - zuletzt aktualisiert: 31.03.2011 - 20:49

Neuss (NGZ). Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Donnerstag letztinstanzlich ein Urteil gefällt, das enorme Auswirkungen auf die Kommunalpolitik haben muss. Davon ist Bürgermeister Herbert Napp (CDU) überzeugt, der gegen die eigene Stadt zu Felde gezogen war, als die von ihm verlangte, seine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Beirat des Energiekonzerns RWE an die Stadt abzuführen.

Bürgermeister Herbert Napp muss seine Nebeneinkünfte als Beirat bei RWE an die Stadtkasse zahlen.  Foto: Andreas Woitschützke
Bürgermeister Herbert Napp muss seine Nebeneinkünfte als Beirat bei RWE an die Stadtkasse zahlen. Foto: Andreas Woitschützke

Napp wollte nicht. Seine Berufung, so Napps Argumentation bis zuletzt, habe er nicht dem Bürgermeisteramt zu verdanken, vielmehr sei er als Energieexperte in dem Gremium. Falsch, urteilte jetzt das BVG. "Der Kläger wurde nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Beirat berufen und ist dort nicht als Privatperson", begründete die Kammer ihre Entscheidung. Konsequenz: Weil er diese Tätigkeit im Rahmen seiner (gut bezahlten) dienstlichen Aufgaben als hauptamtlicher Bürgermeister wahrnimmt, ist er als Beamter verpflichtet, die Vergütung dafür abzugeben.

Diese Rechtsauffassung hatte vor allem die SPD schon seit 2005 vertreten, die gestern mit dem Stadtverordneten Hartmut Rohmer einen eigenen Prozessbeobachter nach Leipzig entsandt hatte. Der stimmte nach der Verhandlung kein Triumphgeschrei an, sprach aber von Genugtuung. Und er zollte den Ratsmitgliedern Respekt, "die in seltener Einmütigkeit die Interessen der Stadt gegenüber dem Bürgermeister vertreten hat". Denn auch die CDU trug den Beschluss mit, sich auf diesen Streit gegen ihren Frontmann einzulassen.

Die Argumentation, des BVG, die Beiratstätigkeit gehöre zum Hauptamt, nannte Napp gestern überraschend, die Folgen unabsehbar. Weitergedacht bedeute dies, dass Räte und Kreistage nun Bürgermeister und Landräte mit Berichtspflicht anweisen kann, eine Beiratstätigkeit anzunehmen und dort im Sinne der Kommune zu agieren. Das, so Napp, eröffne diesen "ungeahnte Möglichkeiten" der Einflussnahme über Bei- und Aufsichtsräte.

Quelle: NGZ


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