Neuss/Mönchengladbach (NGZO). Das Landgericht Mönchengladbach hat am Montag einen 68-jährigen Mann wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Prokurist einer Düsseldorfer Bank, der mit seiner Familie lange Zeit in Kaarst lebte, im September vergangenen Jahres seine 64-jährige Ehefrau bei einem Streit erwürgt und die Leiche später in einem Waldstück bei Hückelhoven verbrannt hatte.
Die Polizei war zunächst davon ausgegangen, dass die Frau möglicherweise Selbstmord begangen haben könnte. Dann allerdings hatte der Sohn der Familie die Ermittler auf die richtige Spur geführt.
Motiv für die Tat war laut Urteil ein Streit zwischen Mann und Frau über die finanzielle Situation der Familie. Der Angeklagte und seine Frau hatten bis zuletzt den 42-jährigen in Neuss lebenden Sohn mit großzügigen Zahlungen unterstützt und sich für ihn sogar überschuldet. Während der Angeklagte die Zahlungen an den Sohn einstellen wollte, war seine Frau damit nicht einverstanden. Sie beschimpfte ihn, worauf der Mann die 64-Jährige anschließend erwürgte. Ein psychiatrischer Sachverständiger sprach von einer Tat im Affekt und billigte dem früheren Prokuristen damit eine verminderte Schuldfähigkeit zu.
Die Leiche hatte der Angeklagte zunächst mehrere Tage in seinem Kofferraum gelagert, anschließend verbrannte er die Tote in einem Waldstück. Die Polizei war ihm erst nach einem Hinweis des Sohnes auf die Spur gekommen. Er hatte den Ermittlern von einem "merkwürdigen Verhalten" des Vaters berichtet.
Letztlich folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls sieben Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine "maßvolle Bestrafung" in ihrem Plädoyer gefordert. Der Haftbefehl gegen den 68-Jährigen wurde außer Vollzug gesetzt. Ein Gerichtssprecher sagte dazu, aufgrund einer fehlenden Fluchtgefahr habe man den bislang nicht vorbestraften Mann auf freien Fuß entlassen.
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