Neuss (NGZ). Neuss/Düsseldorf Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt - und ist trotzdem ein freier Mann. Das Düsseldorfer Landgericht verhängte gestern nach einem turbulenten Verfahren gegen einen ehemaligen Richter aus Neuss drei Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung, hob aber gleichzeitig den Haftbefehl gegen den 56-Jährigen auf. Die Begründung: fehlende Fluchtgefahr.
Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte das Gericht und blieb dabei deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags beantragt hatte. Nach Meinung des Richters Klaus Buhlmann konnte dem Angeklagten keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden.
„Zumindest können wir nicht ausschließen, dass er seine anfängliche Tötungsabsicht aufgegeben hat“, so Buhlmann. Der 56-Jährige sei zwar in das Geschäft an der Neustraße gekommen und habe dort zwei Mal mit einem 1,2 Kilogramm schweren Stein auf seine Ex-Frau eingeschlagen, er habe jedoch seine Tat nicht vollendet, obwohl er die Möglichkeit dazu gehabt hätte.
„Er hatte nämlich noch ein Messer bei sich, das er aber nicht eingesetzt hat“, so Buhlmann. Drei Passanten hätten ihn letztlich endgültig überwältigt. Strafmildernd wertete das Gericht, dass eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden konnte. Zusätzlich hatte der Neusser am letzten Prozesstag seiner Ex-Frau noch eine Schadenswiedergutmachung zugesagt, was zu seinen Gunsten gewertet wurde.
Staatsanwalt Uwe Kessel konnte diese Urteilsbegründung nur teilweise nachvollziehen. Er hielt die Schadenswiedergutmachung für einen „taktischen Schachzug“. Kessel ging in seinem Plädoyer fest von einer Tötungsabsicht aus, außerdem befürchtet er, dass der Angeklagte auch künftig zu Gewalttaten neigen könnte. Deshalb hatte er auch beantragt, den Haftbefehl weiter aufrechtzuerhalten.
Das Gericht setzte den früheren Kollegen jedoch auf freien Fuß. „Er hat schon neun Monate in Untersuchungshaft verbüßt, die restliche Strafe ist nicht so hoch, dass das Gericht weiter von einer Fluchtgefahr ausgeht“, sagte Landgerichtssprecher Klaus Schumacher. Der Angeklagte schien mit dem Urteil ganz und gar nicht zufrieden zu sein.
Deutlich vernehmbar bezeichnete er die Entscheidung des Richters als „Witz“ und hörte sich die Begründung grinsend und kopfschüttelnd auf der Anklagebank an. Für Gericht und Staatsanwalt ist ein außergewöhnlicher Prozess vorbei. „Jemand hat dieses Verfahren mal mit dem Begriff ,Zirkus’ umschrieben“, so Kessel, „hier ist einiges von dem zu Tage getreten, wie der Angeklagte sich im Leben gibt.“
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