Neuss (NGZ). Neuss/Düsseldorf Für den einen war das Urteil zu hart, für den anderen deutlich zu milde: Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben gegen die Entscheidung im Prozess gegen einen früheren Richter aus Neuss Revision eingelegt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte den 56-Jährigen am vergangenen Donnerstag zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Damit sind offenbar weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft einverstanden.
Der ehemalige Richter hatte die Entscheidung seiner früheren Kollegen unmittelbar im Anschluss als „Witz“ bezeichnet und fortan kopfschüttelnd auf der Anklagebank gesessen. Seine Verteidigerin hat nun fristgerecht Revision eingelegt, um das Urteil durch den Bundesgerichtshof prüfen zu lassen.
Gleiches möchte auch Staatsanwalt Uwe Kessel. Er hatte die Tat des früheren Richters aus Neuss in wesentlichen Punkten anders bewertet als die zuständige Schwurgerichtskammer, die nicht ausschließen wollte, dass sich der 56-Jährige quasi in letzter Sekunde dazu entschieden hat, sein Opfer nicht zu töten. Staatsanwalt Kessel geht nach wie vor davon aus, dass der Angeklagte die Absicht hatte, seine Ex-Frau umzubringen.
„Ich halte es für wenig glaubhaft, dass er sich anders entschieden hat, als er mit dem Stein ausgeholt hat.“ Schon 2006 habe es mehrere Todesdrohungen gegeben. Unter anderem habe er gedroht, seine Ex-Frau vom Balkon zu werfen oder sie mit einem Brieföffner zu erstechen. Außerdem habe der Tattag, an dem der Angeklagte in einem Modegeschäft an der Neustraße attackiert hatte, für den Angeklagten eine besondere Bedeutung gehabt. Genau ein Jahr zuvor habe sich seine Frau von ihm scheiden lassen.
Ob der frühere Richter seine Tötungsabsicht tatsächlich aufgegeben hatte, muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden. Sollten die Richter dort der Revision von einer der beiden Seiten stattgeben, würde der Fall an eine andere Schwurgerichtskammer des Düsseldorfer Landgerichts zurückverwiesen werden. Bis zu einer Entscheidung der Bundesrichter können allerdings noch Monate vergehen.
Zunächst einmal muss das schriftliche Urteil vorliegen, dann können Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Revisionsbegründung beim Bundesgerichtshof einreichen. Erst danach wird über die Anfechtung des Urteils entschieden. Bis dahin wird der ehemalige Richter wohl auf freiem Fuß bleiben. Das Gericht hatte ihn nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen - wegen fehlender Fluchtgefahr.
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