Elf Stimmen für NPD-Bewerber: Tillich neuer Ministerpräsident in Sachsen

zuletzt aktualisiert: 28.05.2008 - 13:38

Dresden (RPO). Bei der Wahl von Stanislaw Tillich zum neuen sächsischen Ministerpräsidenten kam es zu zwei bemerkenswerten Begebenheiten: Ein Mitglieder der Unionsfraktion verweigerte dem neuen Regierungschef die Gefolgschaft und der Kandidat der NDP, Johannes Müller, bekam elf Stimmen, das sind drei mehr als seine Partei Abgeordnete hat.

Ein Gläschen Sekt auf den Sieg: Stanislaw Tillich ist neuer sächsischer Ministerpräsident. Rechts freut sich Amtsvorgänger Georg Milbradt. Foto: ddp

Der Landtag wählte den 49-jährigen Sorben am Mittwoch im ersten Wahlgang als Nachfolger von Georg Milbradt (CDU). Allerdings versagte ihm mindestens ein Abgeordneter des Regierungslagers die Zustimmung. Tillich kündigte für den 18. Juni seine erste Regierungserklärung an.

Am selben Tag will er auch das neue Kabinett berufen, das seit Milbradts Rücktritt am Dienstag nur noch geschäftsführend im Amt ist. Bereits für Freitag ist sein Antrittsbesuch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin vorgesehen.

Tillich bekam 66 von 121 abgegebenen Stimmen. Die Koalition von CDU und SPD kommt im 124-köpfigen Parlament auf insgesamt 68 Sitze, allerdings fehlte ein CDU-Abgeordneter krankheitsbedingt. Damit hat mindestens ein Vertreter des Regierungslagers Tillich die Zustimmung versagt. Sein Amtsvorgänger Milbradt war im November 2004 erst im zweiten Durchgang gewählt worden, nachdem ihm im ersten Wahlgang mindestens fünf Abgeordnete die Gefolgschaft verweigert hatten.

"So wahr mir Gott helfe!"

Tillich nahm die Wahl an und bedankte sich für das Vertrauen. Er wurde anschließend vor dem Landtag vereidigt. Den Zusatz zum Amtseid "So wahr mir Gott helfe!" sprach er auch auf Sorbisch. Nach seinen Amtsvorgängern Kurt Biedenkopf und Georg Milbradt (beide CDU) ist Tillich der erste Ministerpräsident des Freistaats mit ostdeutscher Herkunft.

Es mache ihn stolz, dass er die Arbeit Biedenkopfs und Milbradts für Sachsen fortsetzen dürfe. Er wolle Ministerpräsident aller Sachsen sein, betonte Tillich. Wichtigste Aufgabe sei es, "den notwendigen Aufschwung im Freistaat Sachsen weiter voranzutreiben". Es sei dabei wichtig, den "Erfolg mit sozialer Gerechtigkeit zu verbinden und damit letztendlich alle Menschen teilhaben zu lassen an dem wirtschaftlichen Aufschwung in Sachsen.

Von 121 abgegebenen Stimmen waren 33 Stimmen ungültig, 11 Abgeordnete enthielten sich. Tillichs Gegenkandidat von der rechtsextremen NPD, Johannes Müller, kam auf elf Stimmen. Das sind drei mehr als die NPD Abgeordnete stellt. Allerdings nahmen auch drei frühere NPD-Parlamentarier, die mittlerweile fraktionslos sind, an der Abstimmung teil. Im November 2004 hatte der damalige NPD-Kandidat 14 Stimmen erhalten - zwei mehr, als die Rechtsextremen an Abgeordneten hatten.

Am Mittwoch blieb neben dem inzwischen ebenfalls fraktionslosen Klaus Baier (früher NPD) auch Ronald Weckesser von der Linksfraktion der Wahl fern. Weckesser begründete das mit dem Prozedere der Abstimmung und der Ankündigung der Linksfraktion, in einheitlicher Weise den Stimmzettel ungültig zu machen, da es keine Möglichkeit gab, mit Nein zu votieren. Damit werde jedoch das Wahlgeheimnis unterlaufen, kritisierte Weckesser seine Fraktion. Nur durch seine Nicht-Teilnahme könne nie behauptet werden, dass er Müller oder Tillich gewählt habe.

Milbradt hatte am Dienstag nach sechs Amtsjahren seinen Rücktritt eingereicht. Am Samstag hatte Tillich ihn bereits als CDU-Landesvorsitzender abgelöst. Milbradt hatte seinen Rückzug von den Spitzenämtern bereits am 14. April angekündigt, nachdem es zuvor monatelang Querelen um die Fast-Pleite der Landesbank Sachsen LB gegeben hatte. Der 63-Jährige selbst bezeichnet dies als Einleitung eines Generationswechsels. Dass er seinen Schritt ohne Erklärung im Landtag vollzog, kritisierten am Mittwoch Grüne und Linksfraktion.

Quelle: afp

 
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anonym | 29.05.08 06:47 (1/1)
was soll das?
das wirkt auf mich arg revanchistisch angehaucht, den amtseid auch auf sorbisch abzulegen- ist das überhaupt verfassungsgemäß???
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