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Karlsruhe hat entschieden: Die bislang angewandte Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. Grund zum Jubeln gibt es für die Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen aber vorerst nicht. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:
Was ist jetzt konkret zu beachten?
Bis zum Jahresende bleiben die alten Hartz-IV-Regelsätze in Kraft. Darauf wies die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Dienstag noch einmal ausdrücklich hin. Ab Januar kommenden Jahres würden dann die Leistungen automatisch angepasst, ein neuer Antrag sei nicht erforderlich.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband rät dagegen aber im Fall von Kindern dazu, bei den Behörden vom Recht auf Überprüfung des Bescheids Gebrauch zu machen. Werner Hesse vom Paritätischen Wohlfahrtsverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit Februar vergangenen Jahres in den Bescheiden für Kinder auf die Vorläufigkeit der Entscheidung und eine mögliche Entscheidung des Verfassungsgerichts hingewiesen wird. "Daher sollte man die Bescheide überprüfen lassen."
Können sich die Hilfeempfänger angesichts dieser deutlichen Worte jetzt auf steigende Sätze einstellen?
Diese Frage bleibt nach dem Karlsruher Richterspruch offen. Denn der Erste Senat räumte dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum ein. Das von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündete Urteil lässt ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Prinzipiell sei die zugrunde liegende Bedarfsermittlung nach dem statistischen Verbrauch von Geringverdienern nicht zu beanstanden. Aber die Koppelung der Anpassungen nach Einführung von Hartz IV an die Rentenentwicklung sei ein Maßstabswechsel und habe mit der Ermittlung des Existenzminimums nichts mehr zu tun, monierten die Richter.
Was hat es mit den im Urteil erwähnten Zusatzleistungen in Ausnahmefällen auf sich?
Der Erste Senat ordnete an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen. In diesem Zusammenhang wies die BA allerdings darauf hin, dass es sich um "seltene Einzelfälle" handeln werde. Das sieht Werner Hesse vom Wohlfahrtsverband jedoch anders: Für ihn liegt ein Härtefall im Sinne des Urteils etwa bei auch bei hohen Gesundheitskosten vor, wie sie beispielsweise Neurodermitis-Patienten haben.
Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Die Bezüge aller rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland müssen völlig neu berechnet werden. Denn die bisherige Regelung zur Festsetzung der Leistung entspricht sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht dem Grundgesetz. Sie widerspreche der Pflicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Sozialstaatsprinzip.
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil?
Die Ministerinnen Kristina Köhler (Familie) und ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen (Arbeit) kündigten eine rasche Prüfung der Sätze an. Beide CDU-Politikerinnen ließen aber offen, ob es zwangsläufig eine Erhöhung der Sätze geben müsse. Unionsfraktionschef Volker Kauder hält sogar im Einzelfall eine Reduzierung der Leistungen für möglich. Die Wohlfahrtsverbände fordern dagegen erwartungsgemäß eine rasche Korrektur, sprich: deutliche Erhöhung der Sätze.