Rechtslage bestätigt
BGH bremst Führerschein-Tourismus
Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die wechselseitige Anerkennung von Führerscheinen in EU-Staaten verlangt. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Inhaber auch in dem jeweiligen Land wohne oder zumindest gewohnt habe. Diesem Urteil zum Führerschein-Tourismus hat sich der BGH nun angeschlossen.
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