Rhein-Kreis Neuss Die Kleckerbeträge auf seiner Telekom-Rechnung hatte Jürgen Schweimler schlicht übersehen. Monatlich 4,50 Euro (plus Mehrwertsteuer), ausgewiesen auf der letzten Seite seiner Telekom-Rechnung, hatte ihm seit April 2006 die callando Telecom GmbH aus 65396 Walluf abgebucht. Belastet wurde sein Konto mit diesem Betrag für den Posten „avanio Internetzugang“.
Stutzig wurde der Grevenbroicher erst, als ihn Monate später sein Schwiegersohn auf den Internetdienstleisters aufmerksam machte. Die Masche: Ungewollt Verträge mit dem Dresdner Unternehmen schließen oftmals Internetnutzer ab, die sich über einen so genannten „Smart Surfer“ ins Netz einwählen. Dieses Programm der Firma web.de wählt automatisch den jeweils günstigsten Tarif aus - das war in der Vergangenheit anscheinend oftmals die Firma „avanio“, die irgendwann ihre Kunden klammheimlich mit einer Community-Net-Grundgebühr belastete.
Als Jürgen Schweimler den Betrag bemerkte, reagierte er prompt: „Ich habe ,avanio’ daraufhin angeschrieben, doch die haben nur pampig reagiert.“ Seitdem steht er in regem E-Mail-Kontakt mit dem Internetdienstleister. Er mahne regelmäßig. Immer mal wieder würden kleinere Beträge „aus Kulanzgründen“ rücküberwiesen. Doch warne die „avanio“ bei neuerlicher Einwahl käme auch ein neuer Vertrag zustande.
„Das ist natürlich nicht so“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale in Dormagen. Auch bei den Verbraucherschützern ist das Problem bekannt. Sie raten Betroffenen, der Telekom Bescheid zu geben und deren Rechnung um den entsprechenden Betrag zu kürzen.
Aus dem „Smart Surfer“ hat web.de die „avanio“ längst entfernt. Außerdem habe das Unternehmen eine Vertragsstrafe von 10 000 Euro zahlen müssen, erklärt web.de-Sprecherin Eva Vennemann. Besonders tückisch: Selbst wer den „Smart Surfer“ nicht mehr nutzt, kann Abbuchungen auf seiner Rechnung finden. Anke Kirchner, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, erklärt: „Nutzern, die inzwischen über DSL ins Internet gehen, werden teilweise nachträglich noch Beträge abgebucht.“ Juristisch gegen „avanio“ vorzugehen lohnt sich für viele Internetnutzer nicht.
„Die Portokosten wären ja teurer als der Streitwert“, sagt Jürgen Schweimler. Dennoch können sich Verbraucher, die nachträglich über einen längeren Zeitraum die abgebuchten Beträge nicht bemerkt haben, noch jetzt zur Wehr setzen.
„Das ist eine ungerechtfertigte Bereicherung, die verjährt erst nach drei Jahren“, erklärt Sabine Wolter.
Jürgen Schweimler wartet noch immer auf 20,88 Euro, die „avanio“ ihm schuldet. Einklagen wird er den Betrag wohl nicht. Seinen Galgenhumor hat er noch nicht verloren: In seinem letzten Brief hat er geschrieben, er gehe davon aus, dass die noch ausstehende Forderung den finanziellen Rahmen von „avanio“ überschreite.
„Avanio“ war bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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