Meerbusch (elm) Das Land plant eine erhebliche Kürzung seiner Zuschüsse für die Kindergärten und überlässt es den Kommunen, sich die Verluste bei den Eltern zurück zu holen.
Darauf läuft die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) hinaus, die schon zum 1. August in Kraft tritt. Danach ist es der Kommune als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe freigestellt, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge erhebt. Für den Fall, dass die Betreuung weiterhin Geld kostet, muss die Kommune dafür aber jetzt eine Satzung erlassen. Außerdem müssen Beiträge sozial gestaffelt sein.
Da schon für den 1. Januar 2008 die nächste Gesetzesnovellierung erwartet wird, hat die Verwaltung der Stadt Meerbusch jetzt vorgeschlagen, es bei den bisherigen Sätzen zu belassen.
Die Stadt Meerbusch könne sich dies leisten, weil sie dank der guten Sozialstruktur ihrer Bevölkerung einen relativ hohen Anteil der Betriebskosten (23 Prozent) durch Elternbeiträge decken könne. Sie sei daher von dem Ausfall der Ausgleichszahlungen nicht so betroffen wie „ärmere“ Kommunen.
Über-Mittag-Betreuung
Dennoch hat die Stadtverwaltung vorgehabt, einen zusätzlichen Beitrag in Höhe des halben Kindertagesstättenzuschlags für die so genannte Blockbetreuung zu erheben, das ist die Über-Mittag-Betreuung für die Zeit von 12.30 bis 14 Uhr. Die Eltern zahlten bisher nur den einfachen Kindergartensatz und das Mittagessen. Jetzt soll auch der Betreuungsaufwand entsprechend entgolten werden.
Diesem Vorschlag wollten die Fraktionen im Jugendhilfeausschuss aber nicht folgen. „Gerade die Blocköffnung ermöglicht jungen Müttern, wenigstens halbtags zu arbeiten, eine Erhöhung würde die ohnehin geringen Einkünfte völlig auffressen“, sagte Gesine Wellhausen (FDP).
Außerdem müsse sich die Stadt Meerbusch dem Wettbewerb der umliegenden Gemeinden um junge Familien stellen. Auch sei nicht einzusehen, warum sieben Stunden Betreuung am Stück jetzt mehr kosten sollen, als fünf plus zwei Stunden am Nachmittag, nur weil ersteres Angebot von den Erziehungsberechtigten mehr nachgefragt werde.
Angesichts der anstehenden Veränderungen bei der Kindergartenfinanzierung plädierte auch die CDU-Fraktion dafür, von diesem Zuschlag abzusehen. Die Grünen gingen einen Schritt weiter: Sie beantragten, die Gruppe bis 24 542 Euro Jahreseinkommen von den Beiträgen ganz frei zustellen und dafür eine zusätzliche obere Einkommengruppe einzurichten, deren Sätze 20 Prozent über den bisher höchsten liegen sollen.
Schließlich profitierten die Besserverdienenden in besonderem Maße von künftig besserer steuerlicher Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten. Die Sozialdemokraten stimmten mit den Grünen überein, dass Elternbeiträge langfristig abzuschaffen seien, schließlich seien Kindergärten wie Schulen Bildungseinrichtungen.
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