"Die Einführung der Ausbildungsplatzabgabe ist ein erneuter Affront gegen das Handwerk", so Geschäftsführer Paul Neukirchen von der Kreishandwerkerschaft. "Die Bundesregierung hat offensichtlich jedes Gespür für die Realitäten im Wirtschaftsgeschehen verloren.
Die Abgabe dient lediglich dazu, den Befindlichkeiten innerhalb der Parteilinken entgegenzukommen", kritisiert er und nennt das Vorhaben "ein Placebo". Für das duale Ausbildungssystem sei die Abgabe der Anfang vom Ende. Bestes Beispiel: Das Tarifsystem der Bauwirtschaft sieht seit Mitte der 70er Jahre eine Ausbildungsplatzabgabe vor, die alle Betriebe in eine Umlagekasse zahlen. Hieraus werden die Kosten für jede einzelne Lehrstelle im Betrieb erstattet. Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Baugewerbe ist aber in den vergangenen zehn Jahren um etwa 50 Prozent gesunken.
"Daran konnte die Abgabe nichts ändern. Die Zusammenhänge werden offenkundig, wenn die wirtschaftliche Entwicklung und die über zehn Jahre anhaltende Rezession im Baugewerbe gewichtet wird. Es stellt sich nun die Frage: Was soll die Ausbildungsplatzabgabe bewirken?", so die Kreishandwerkerschaft. Und sie hat noch mehrere andere Fragen: Was geschieht mit Betrieben, die zwar händeringend nach Lehrlingen suchen, aber keine geeigneten Bewerber finden? Wer entscheidet, in welchen Berufen ausgebildet wird und wie viel? Sind in der Bundesregierung eigentlich alle Erfahrungen, dass Planwirtschaft nicht zum Ziel führt, vergessen?
Reicht es jetzt aus, dass kurzfristiges politischen Denken Grund genug ist, eine gigantisch teure Umverteilungsmaschinerie in Gang zu setzten, die anerkannte und im Grundsatz sehr gut funktionierende Prinzipien, nämlich das duale System, zerstört? "Durchgedrückt wird die Ausbildungsplatzabgabe vorbei am Bundesrat übrigens mit einem Taschenspieler-Trick", zürnt Paul Neukirchen. Der öffentliche Dienst sei von der Abgabe ausgenommen und zwar nur, weil sonst der Bundesrat zustimmen müsse.
"Dies wäre auch in dieser Frage sicherlich ein aussichtsloses Unterfangen", heißt es. O-Ton Neukirchen: "Die Entstehung eines bürokratischen Ungetüms lässt auch die komplizierte Regelung zur Erhebung der Ausbildungsplatzabgabe erwarten. Je nach Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Ansprüche der Bundesregierung an die Ausbildungsquoten. Etwaige kammer- oder brancheninterne Umlagevorfahren sollen nach bestimmten Schlüsseln angerechnet werden. Außerdem sind Befreiungen von Prüfungs- und Eintragungsgebühren geplant, nicht jedoch von den Kosten für die überbetriebliche Unterweisung." Fazit: In der Praxis werde ein sehr aufwändiges und auf den Einzelfall bezogenes Abstimmungsverfahren erforderlich sein.
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