Unfälle mit Wildtieren fordern in Deutschland jedes Jahr rund 30 Menschenleben. Die Zahl der Verletzten bei Karambolagen mit Wildschwein, Reh und Co. wird auf etwa 3000 Personen geschätzt. Die Zahl der Sachschäden geht in die Hunderttausende.
Gerade in der dunklen Jahreszeit steigt die Unfallgefahr. Die Entschädigung nach einer Kollision sei indes unterschiedlich geregelt, wie H. Jürgen Küsters, Sprecher im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, Bezirk Düsseldorf/Neuss, hinweist. „Es gibt neuerdings Teilkaskoverträge, die den Ersatz bei Haarwildschäden gestrichen haben.“
Steht das Wild am Waldesrand plötzlich hinter einer Kurve auf der Straße, ist kräftiges Bremsen und dabei „Draufhalten statt Elchtest“ gefragt. „Durch schreckhaftes Ausweichen verursachte Unfälle enden meist schlimmer als solche mit Wildberührung“, so Küsters. Von der Teilkasko gebe es in diesen Fällen nur Geld, wenn Zeugen genannt werden. Küsters verweist in diesem Zusammenhang auch auf die so genannte falsche Teilkasko.
„Falsch ist sie, wenn sie zwar den Brand und den Diebstahl versichert - aber zur Beitragsverbilligung nicht mehr den Wildunfall.“ Grundsätzlich sollten nach einem Zusammenstoß mit Wildtieren die Beweise gesichert werden. Für eventuell nötige Laboruntersuchungen Blutspuren mit dem Taschentuch aufnehmen, sofern das Wild flüchtig ist. Die Polizei sollte unbedingt verständigt werden, da deren Protokoll später die beste aller Anspruchsgrundlagen an die Versicherung ist. Sofern das Kleingedruckte im Versicherungsbrief stimmt ...
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