Die Europäische Kommission hat in einer "detaillierten Stellungnahme" an die Bundesregierung scharfe Einwände gegen die Novelle der deutschen Verpackungsverordnung erhoben. Der im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Kommission im Juli von der Bundesregierung übermittelte Entwurf verstoße gegen die EU-Verpackungsrichtlinie sowie gegen Artikel 28 des EG-Vertrags.
Die Kommission hat zugleich ein Vertragsverleztungsverfahren gegen Deutschland angekündigt, falls die Bundesregierung die Vorbehalte nicht ausräumt. Der niederrheinische Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU) bezeichnete das Mahnschreiben der Kommission als "schallende Ohrfeige für Bundesumweltminister Trittin".
"Trittin hat bei der geltenden als auch bei der Novellierung der deutschen Verpackungsverordnung auf ganzer Linie versagt. Er hat es verschludert, die 1991 verabschiedete Verordnung weiterzuentwickeln. Statt dessen lässt er Verbraucher und Wirtschaft für seine Nachlässigkeit büßen", so der umwelt- und verbraucherpolitische Sprecher der Europäischen Volkspartei.
Die Kommission beanstandet insbesondere, dass der Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen in Deutschland unangemessen behindert werde. Die Verpackungsverordnung und die deutsche Verpackungspraxis habe zur Entstehung einer Vielzahl von "Insellösungen" geführt, bei denen ausschließlich unternehmensspezifisch geformte Flaschen vertrieben und zurückgenommen würden.
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