Rhein-Kreis Neuss Die Deutsche Rentenversicherung wird ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern nicht generell anwenden. Der Richterspruch vom November bleibt ein Einzelfall.
Demnach drohten Rentennachzahlung für die vergangenen vier Jahre. Bislang sind sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, wenn sie maßgeblichen Einfluss im Unternehmen haben, etwa durch eine Mehrheitsbeteiligung.
„Das Urteil hatte zu erheblichen Verunsicherungen und Existenzängsten im Mittelstand geführt“, sagt IHK-Rechtsexperte Sebastian Greif. Es war zu befürchten, dass eine rigorose Anwendung zu einer Welle von Insolvenzen geführt hätte.
Deshalb hatte sich der DIHK für eine Gesetzesänderung eingesetzt. „Unser Protest in Berlin hatte Erfolg“, zeigt sich Greif erfreut. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung und signalisiert, dies gesetzlich zu regeln.
(NGZ)
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