Die scheinbar allgewaltige Bürokratie entpuppt sich häufig als ein wirtschaftliches Hemmnis - auch für Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt nun ein Zeichen: Künftig soll der Betrieb von Imbissen - beispielsweise in Metzgereien oder Bäckereien - erleichtert werden.
Kleine Gaststätten, die nicht nur Steh-, sondern auch Sitzplätze anbieten, sollen künftig nicht mehr an die Auflage gebunden sein, Kundentoiletten bereit zu halten. Arbeits- und Wirtschaftsminister Harald Schartau begründete diesen Schritt damit, dass das Land "den Trend in verschiedenen Bereichen des Handwerks und des Einzelhandels hin zu neuen Formen der Schnellgastronomie stärken" wolle.
Diese Entwicklung schaffe neue Einkommensquellen und verspreche zusätzliche Arbeitsplätze. Gaststätten mit weniger als 50 Quadratmetern Kundenfläche werden somit von der Toilettenpflicht ausgenommen. Begünstigt sind damit in erster Linie Betriebe, die während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten.
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