rhein-kreis neuss (jk) Ein Sprichwort besagt: „Was nichts kostet, das kann auch nichts wert sein.“ Das sehen etliche Kids - insbesondere während sie durch das Netz surfen - wohl anders. Geiz ist geil, kostenlose Internetangebote locken. Doch der Teufel steckt oft im Detail.
„Viele Jugendliche auch im Rhein-Kreis Neuss sind von einer ganz neuen Art der Internet-Abzocke betroffen“, erklärt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale in Dormagen.
Das Stichwort heißt: „Gratis-Dienste“. Im jugendgerechten, bunt-schillernden Ambiente werben Seiten wie www.songtexte-heute.de, www.sms-heute.de, www.basteln-heute.de oder www.kunst-heute.de.
Die Anbieter verheißen etwa „100 SMS“ für lau; oft werden Gewinne wie eine Xbox 360 ausgelobt. Der Vertragsabschluss wird den Jugendlichen einfach gemacht. Auf der Seite www.simsen.de lautet die Aufforderung so: „1 eintragen; 2 einloggen; 3 simsen.“ Drei Schritte, ganz einfach - aber völlig kostenlos? Nein.
Die Fallstricke spannen sich entlang des Kleingedruckten. Wer unbefangen auf das Angebot reagiere und seine persönlichen Daten registrieren lasse, der fange sich ein kostenpflichtiges Abonnement über eine Mindestlaufzeit von zwölf bis 24 Monaten und monatlichen Gebühren ein, so Wolter.
Spätestens wenn die Rechnung ins Haus flattere - das geschieht meist nach mehreren Wochen -, bemerkten die Jugendlichen, „dass es hier gar nichts geschenkt gibt“. Um Jugendliche, die blauäugig in die Falle getappt sind, einzuschüchtern, wird jegliche Gegenwehr mit ruppigen Formulierungen im Rechnungstext erstickt.
So heißt es etwa: „Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden mittels der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.“ Die Verbraucherzentrale in Dormagen rät, sich von solchen Drohungen nicht irreführen zu lassen.
Eine IP-Adresse stelle keinen Nachweis für einen Vertragsabschluss dar. Durch Mahnungen oder Inkasso-Büros sollten sich Verbraucher nicht unter Druck setzen lassen. Hinzu kommt: Minderjährige können ohne Genehmigung der Eltern keinen wirksamen Abonnement-Vertrag abschließen. Ohnehin müssen die Anbieter nachweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Und das scheint fraglich.
Die Verbraucherzentrale erklärt: „Die Angebote sind irreführend und täuschen den Nutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes.“ Die Werbung verspreche eine Gratis-Nutzung; die tatsächlichen Kosten und Mindestvertragslaufzeit versteckten sich jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).“ Diese verborgenen Klauseln sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale „überraschend“ und somit nicht Vertragsbestandteil.
Info Hilfestellung gibt die Verbraucherzentrale in Dormagen, Unter den Hecken 1, Telefon: 0 21 33 / 43 074.
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