rhein-kreis neuss (NGZ) Wer für die Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer ein Optionsticket erworben hat, kann den Vertrag noch bis zum 15. April auflösen.
Der gezahlte Ticketpreis wird dann in voller Höhe innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Stornierung beim Deutschen Fußballbund (DFB) erstattet.
Darauf haben sich der Bundesverband der Verbraucherzentrale und der DFB in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt.
Die Rücktrittserklärung muss dem DFB bis zum Stichtag allerdings schriftlich vorliegen. Es ist auch möglich, den Optionsticketvertrag über die Internetseite der Fifa zu stornieren.
Die Optionstickets wurden im November 2005 im Internet angeboten. Wer sich auf dem Fifa-Online-Formular registrierte, konnte sich für eines von mehreren ausgewählten Spiele anmelden und wurde automatisch per Auslosung auf eine Warteliste gesetzt.
Der Haken: Ob die Teilnehmer tatsächlich die begehrten Fußballtickets bekommen, ist völlig ungewiss.
Denn zwischen Februar und Juli 2006 werden nur so viele Karten an Fans verteilt, wie aus anderen Kontingenten zurückgegeben werden.
Trotzdem waren die Fans nach den Regeln der Fifa bislang an ihre Ticketbestellung gebunden.
Leerausgehende Fußballfans können die Optionstickets zwar zurückgeben, doch wollte der DFB ursprünglich bei der Geldrückgabe die Optionsticketgebühr in Höhe von fünf Euro einbehalten.
Dieser Stolperstein ist mit dem Vergleich aus dem Weg geräumt: Wer an seiner Bestellung festhält und keine Karte zugeteilt bekommt, erhält den Preis inklusive der Ticketgebühr bis zum 9. August zurück.
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