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Lokale Wirtschaft: Klares Köpfchen beim Energiepass

zuletzt aktualisiert: 05.06.2006 - 21:00

Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Künftig müssen Hausbesitzer und Vermieter einen Energiepass vorzeigen, wenn sie einen Altbau vermieten oder verkaufen wollen.

Doch frühestens zum Jahreswechsel wird das Dokument, in dem der Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch eines Hauses oder einer Wohneinheit aufgelistet ist, gesetzlich zur Pflicht.

„Eigentümer, die jetzt schon von Banken oder Firmen zur kostenpflichtigen Erstellung eines Energiepasses gedrängt werden, sollten sich nicht unter Druck einen solchen Ausweis zulegen“, warnt die Verbraucherzentrale Dormagen.

Oftmals handele es sich bei den ausgehändigten Papieren um teure Phantasieprodukte, die nicht den später geltenden Vorgaben entsprechen.

Zum aktuellen Stand der geplanten Energiepass-Einführung gibt die Verbraucherzentrale NRW folgende Hinweise:

l Zweck des Energiepasses In dem Dokument werden künftig die durchschnittlichen Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser angegeben sowie der Zustand der Gebäudehülle dokumentiert.

Mit Hilfe des Energiepasses können sich Eigentümer und mögliche Kauf- oder Mietinteressenten gleichermaßen über den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung informieren.

Durch die gesetzliche Ausweispflicht sollen Verbraucher Energiekosten und anstehende Modernisierungsmaßnahmen besser einschätzen können.

l Start und Bezeichnung Ursprünglich war die Einführung des Energiepasses für Anfang Januar geplant.

Der entsprechende Referentenentwurf hat allerdings noch nicht alle Stationen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens passiert.

Experten rechnen mit der verbindlichen Einführung frühestens zum Ende des Jahres.

Das vorgesehene amtliche Dokument ist unter dem Namen „Energiepass“ von der deutschen Energieagentur (Dena) entwickelt worden. Die Bezeichnung wird künftig jedoch in „Energieausweis“ umgemünzt.

l Energiepass nur bei Kauf Der Markt von Anbietern, die ein entsprechendes Dokument ausstellen, ist jetzt schon unübersichtlich.

Eigentümer sollten darauf achten, dass der Energieausweis nur von Ausstellern angefertigt wird, die bei der Dena registriert sind und sich strikt an deren Vorgaben halten.

Denn sonst handelt es sich nicht um ein amtlich anerkanntes Dokument. Autorisierte Aussteller können im Internet unter http://gebaeudeenergiepass.de ermittelt werden.

l Vorsicht vor überhöhten Preisen Bei einem Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten kostet die Ausstellung eines Energieausweis anhand eines ausführlichen Verfahrens 300 bis 500 Euro. Vereinfachte Verfahren sind erheblich preiswerter.

l Zukunftssichere Modernisierung Eine energieeffiziente Sanierung des Gebäudes verbessert Wohnkomfort, Markt- und Mietwert und senkt die Verbrauchskosten.

Die Finanzierung dazu ist derzeit unschlagbar günstig: Die Effektivzinsen bei öffentlich geförderten Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betragen ein bis drei Prozent.

Wer eine Modernisierung plant, fährt mit einem Vor-Gutachten des Bundesamtes für Wirtschaft- und Außenkontrolle (bafa) besser.

Die Kosten sind in etwa so hoch wie die Erstellung eines Energiepasses. Der Nutzen ist aber deutlich höher, da das Gutachten ausführliche Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen inklusive Kosten und Wirtschaftlichkeitsberechnung umfasst.

Quelle: NGZ


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