Unternehmensübergaben bedürfen einer tiefgreifenden Vorbereitung. Das wurde bei einem Informationsabend deutlich, den die Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltssozietät KBHT Kalus+Hilgers und die Deutsche Bank im Rittergut Birkhof im Stadtgebiet von Korschenbroich ausrichteten.
Dass der Beratungsbedarf hoch ist, zeigen Zahlen des Jahres 2004: Nur ein Drittel der Betriebe wurde von der nachfolgenden Generation übernommen. Und mit 30 000 insolventen Unternehmen und dem Verlust von 300 000 Jobs ist zu rechnen, weil die Erbfolge ungenügend vorbereitet wurde. Markus Hilpert von der Deutschen Bank bereitete den Boden für die Vorträge mit einer Betrachtung des deutschen Erbrechts. Er nannte erschreckende Zahlen: „23 Prozent der Deutschen haben ein Testament, aber nur drei Prozent der selbst verfassten Testamente sind rechtlich einwandfrei.
Und in 53 Prozent der Erbschaften entsteht Streit in der Familie.“ Nach seiner Meinung sollte dies Grund genug sein, sich kompetent beraten zu lassen. Dr. Michael Progl, Fachanwalt für Erbrecht bei KBHT, betrachtete den schwersten Management-Fehler, der bei der Betriebsübergabe gemacht werden kann: „Es ist der fehlende rechtzeitige Gedankenaustausch in der Eigentümerfamilie und der Unternehmensführung über eine Nachfolgeregelung. Meistens ist auch ein Notfallplan für den plötzlichen Ausfall des führenden Kopfs nicht vorhanden.
Viele Unternehmer halten sich einfach für unersetzlich.“ Die Berater haben die Erfahrung gemacht, dass Familienmitglieder - meist die Kinder - „leider nicht immer die geeigneten Nachfolger sind“. Die Wünsche des Chefs teilen sich nach Progls Darstellung in eine objektive und eine subjektive Seite. Objektiv steht die Absicht im Vordergrund, das Unternehmen und seine Mitarbeiter optimal zu versorgen. Subjektiv gilt die Vorsorge der nächsten Familiengeneration. Im ersten Fall hilft nur der fachlich erstklassige Branchenkenner.
Im zweiten erhält die familiäre Verbundenheit Vorzug vor fachlicher und persönlicher Qualität. Verschiedene Ausgangspositionen ziehen nach Meinung von Progl den Einsatz unterschiedlicher juristischer Werkzeuge nach sich. „Der Jung-Unternehmer braucht das Unternehmer-Testament, wogegen der Senior-Unternehmer zu Lebzeiten die Übergabe organisiert.“ Dann allerdings gilt der Rat: „Nur wer schrittweise und nach einem konkreten Plan vorgeht, kommt ans Ziel.“ Fünf Schritte kennzeichnen den Übergang von der Macht des Seniors zur Macht des Juniors: zunächst eine stille Beteiligung, dann Arbeitsvertrag mit dem Junior, Erteilung der Prokura, offene Beteiligung unter 25 Prozent und letztlich Beteiligung über 50 Prozent.
Nach dem fünften Schritt sollte der Senior über Nießbrauchsvorbehalt oder Versorgungsrente bis an sein Lebensende abgesichert sein. Da dabei aber die Entwicklung der Unternehmenserträge eine entscheidende Rolle spielt, rät der Jurist dazu, „möglichst früh das private vom betrieblichen Vermögen zu trennen“. Progl geht davon aus, dass ein gut organisierter Firmenübergang eine Vorbereitungszeit von zehn Jahren braucht. Herbert Hilger und Michael Kalus nahmen ihre Zuhörer zum Schluss mit auf eine Reise durch das dazugehörige Zivil- und Steuerrecht. Mit Fallbeispielen zur Vermeidung von Fallen und zur Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten machten sie vor allem eines klar: Eine gute Beratung bei der Weitergabe eines Betriebs an die Nachfolge-Generation oder bei der Veräußerung ist enorm wichtig. (sk)
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