"Es bleibt beim Weihnachtsgeld auf dem Bau - Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss, die versuchen, ihren Beschäftigen das 13. Monatsgehalt einseitig vorzuenthalten, begehen Tarifbruch." Dies erklärte jetzt der Bezirksverband Düsseldorf der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Die Baubeschäftigten hätten auch nach dem neuen Tarifvertrag für das Baugewerbe Anspruch auf Weihnachtsgeld. "Eine einseitige generelle Kürzung oder gar Streichung des Weihnachtsgeldes durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Das sieht die jetzt in Kraft getretene Tarifvereinbarung zum 13. Monatseinkommen vor", sagte IG BAU-Bezirksgeschäftsführer Sieghardt Molder und verwies auf die steigende Zahl von Anfragen verunsicherter Baubeschäftigter aus der Region.
"Wir befürchten, dass Unternehmen den neuen Tarifvertrag nutzen,um mit bewussten Fehlinformationen auf ihre Beschäftigen Druck auszuüben und ihnen das Weihnachtsgeld streitig zu machen." Sieghardt Molder: "Die Betriebe müssen nach dem neuen Tarifvertrag regulär ein Weihnachtsgeld in Höhe von 55 Prozent eines monatlichen Einkommens zahlen. Bei einem Facharbeiter sind dies 1.375 Euro."
Neu sei im Tarifvertrag, dass in einzelnen Betrieben diese Jahressonderzahlung bis zu einem Betrag von 780 Euro abgesenkt werden könne - allerdings nur dann, wenn Geschäftsführung und Betriebsrat darüber eine freiwillige Vereinbarung schlössen. Molder: "Ohne Zustimmung des Betriebsrates beziehungsweise der Beschäftigen ist da vom Chef gar nichts zu machen."
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