Das Schreiben versetzte die 166 Eigentümer privater Sickergruben in helle Aufregung: Darin kündigte ihnen die Stadt eine Änderung des Abrechnungsverfahrens für die Abwasserentsorgung an. Bisher hatten sie einen Gebührenbescheid für die von der Firma Rethmann tatsächlich abgefahrene Fäkalmenge erhalten. Künftig aber sollen sie zu Kanalbenutzungsgebühren entsprechend dem Frischwasserverbrauch herangezogen werden.
"Es ist nicht in Ordnung, mit fiktiven Kosten belastet zu werden", erklärt Diethard Holler aus Lank-Latum. Fiktiv, weil er seine Sickergrube auf eigene Kosten angelegt hat und das öffentliche Kanalnetz nicht nutzt. Das widerspricht der bisherigen Rechtspraxis, erklärt Peter Herzogenrath, Jurist beim Rheinischen Landwirtschaftsverband. Das sei nach seinen Erkenntnissen im Kreis Neuss bisher einmalig.
Frank Zens, Landwirt auf Haus Latum, der eigenen Angaben zufolge bisher im Jahr rund 700 Mark für 900 Kubikmeter Abwasser zahlte, rechnet jetzt mit einer Gebührenexplosion: Selbst wenn er die 50-prozentige Kostenermäßigung zugrunde legt, die er in Anspruch nehmen kann, weil er nur Schmutzwasser in die Anlage leitet, müsse er für die Abwasserentsorgung künftig rund 2.500 Mark aufbringen. "Wir haben das im Vorfeld durchgerechnet, im Schnitt stellt sich keiner schlechter", behauptet dagegen Wolfgang Trapp, Fachbereichsleiter Straßen und Kanäle bei der Stadt Meerbusch.
Denn Alternative wäre, die Entsorgungsgebühren um 30 Prozent auf 83,14 Mark pro Kubikmeter abgefahrener Menge zu erhöhen. Dies wäre nämlich erforderlich, um die Unterdeckung dieses Gebührenhaushalts für 2000 in Höhe von 13.779 Mark auszugleichen. Dazu ist die Gemeinde nach dem Kostendeckungsgebot verpflichtet. Seit 1999 darf sie die Defizite an die Gebührenpflichtigen weitergeben. Die Kostensteigerung liegt nicht an den tatsächlichen Abfuhrkosten der Firma Rethmann (Anteil an den Gesamtausgaben: 44,9 Prozent) - denn die nehmen kontinuierlich (2000: um 33 Prozent) ab.
Die Stadt mutmaßt in einer Vorlage für den zuständigen Ausschuss, dass hierfür auch die schwach ausgeprägte "Entsorgungsmoral" einiger Grundstückseigentümer verantwortlich sei. Zudem werden von den 166 Betroffenen 30 demnächst an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Demgegenüber aber wächst der Anteil der Personalkosten, der im Jahr 2000 bei 35,1 Prozent lag. Denn für jeden Vorgang müssen monatliche Einzelbescheide angefertigt werden.
Dazu kommen die getrennte Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnungen. Ein Missverhältnis zwischen Produktions- und Verwaltungskosten zeichnet sich ab, so Trapp. Deshalb sollen die Haushalte ab 2002 zusammengeführt werden, ein Urteil des OVG Münster von 1996 liefert die Rechtsgrundlage. Die Betroffenen würden den Personalaufwand gern reduzieren, indem sie das Entsorgungsunternehmen frei wählen. Aber die Stadt beruft sich auf ihre Abwasserbeseitigungspflicht.
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