Rhein-Kreis Neuss (NGZ). Rhein-Kreis Neuss Am 30. September endet die Frist zur Abgabe der Agrardieselanträge für das Jahr 2007. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) empfiehlt, die Anträge jetzt zu stellen.
Da es sich um eine so genannte Anschlussfrist handele, würden später eintreffende Anträge nicht mehr berücksichtigt, warnt der RLV. Der Verband macht weiterhin darauf aufmerksam, dass von der Vergütungssumme ein Selbstbehalt von 350 Euro abgezogen wird. Die Bagatellgrenze von 50 Euro bleibt bestehen.
Dies bedeute, dass erst Beträge über 400 Euro zurückerstattet werden. Die vergütungsfähige Dieselmenge beträgt pro Kalenderjahr und Betrieb 10 000 Liter. Antragsberechtigt ist nur derjenige Landwirt, auf dessen Flächen die Arbeiten ausgeführt wurden. Bei Nachbarschaftshilfe oder beim Einsatz von Lohnunternehmen muss sich der Landwirt als Antragsteller eine Bescheinigung oder eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten und Dieselmenge ausstellen lassen.
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