Enquete-Kommission Ethik und Recht (NGZ). Von Jens Krüger
Der Tod müsse als Teil des menschlichen Lebens akzeptiert werden - das konstatiert die Enquete-Kommission Ethik und Recht in der Drucksache 15/5858 der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.
Auch der Krankenhausauschuss beschäftigte sich am Montag mit dem Umgang mit Sterbenden. Doch es ging nicht um die Sinnfrage; nicht das „Warum“, sondern das „Wie“ wurde im Konferenzraum des Kreiskrankenhauses Dormagen durchgesprochen. Die Einrichtung eines Palliativ-Bereichs in der Klinik, die schon im Juni beschlossen worden war, wurde noch einmal erörtert - und mündete in einen fraktionsübergreifenden Konsens.
„Das Anliegen verdient Unterstützung“, erklärte Kreistagsmitglied Dr. Gerd Ammermann (CDU). Er empfahl die Rückkopplung mit den medizinischen Strukturen des Krankenhauses und bat darum, schon jetzt geplante Palliativ-Betten - vier hielt er für angemessen - als solche auszuweisen. Weiterhin schlug Ammermann vor, das Verfahren bei den Kostenträgern jetzt einzuleiten. Dem konnte sich Dr. Jana Pavlik („ein enorm wichtiges Thema“) von der FDP nur anschließen. Martin Kresse (Grüne) hob die Relevanz einer „wohnortnahen Versorgung“ hervor und regte an, nicht nur die Möglichkeiten der stationären, sondern auch die der ambulanten Versorgung in Betracht zu ziehen.
Insbesondere der demographische Wandel und die Zunahme maligner Erkrankungen hatte bei den Verantwortlichen im Kreiskrankenhaus zu Überlegungen geführt, inwieweit den veränderten Lebensumständen der Patienten Rechnung getragen werden könne.
Als Vorbild könnte das Kreiskrankenhaus St. Elisabeth in Grevenbroich dienen. Mit Unterstützung des Rotary-Clubs wurde dort ein erstes Palliativ-Zimmer (ein Bett) mit einem Nebenzimmer für Angehörige eingerichtet.
Mit Blick auf die Finanzierung in Grevenbroich mahnte der Vorsitzende, Dr. Christian Will, an, sich nicht allein auf den Staat oder die Krankenkassen zu verlassen. „Auch Sie müssen ihre Verbindungen nutzen“, erklärte Will.
Auch die Hospizarbeit wurde thematisiert: „Derzeit besteht in Nordrhein-Westfalen ein Verhältnis von einem Hospizbett für 50 000 Einwohner“, berichtete Ammermann. Diesen Tatbestand hätte der Rhein-Kreis Neuss schon jetzt übererfüllt. Doch die Wirklichkeit sehe ganz anders aus. Auch Dr. Jana Pavlik betonte noch einmal, dass ein eminenter Unterschied zwischen Palliativ-Medizin und Hospizarbeit bestehe.
Eine Bezuschussung bei der Finanzierung stationärer Hospize ist gesetzlich geregelt. Doch gewährleistet der Zuschuss keine Vollfinanzierung. Auch künftig muss also ein Teil der Hospizkosten etwa von den Patienten selbst oder durch Spenden finanziert werden. Von zehn Prozent Eigenmitteln sprach Ammermann. Und: Wenigstens ein Zimmer plus ein Zimmer für Angehörige müsste im Kreiskrankenhaus eingerichtet werden.
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