Rhein-Kreis Neuss (NGZO). Neuss Noch im September hatte die Neusser Creditreform-Tochter acoreus Collection Services (aCS) im Rampenlicht gestanden und als erstes Unternehmen das Siegel "TÜV-geprüftes Inkasso" erhalten. Nun steht aCS im Visier von Verbraucherschützern.
So klagt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über acoreus: "Etliche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen (...) über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück. Während die angemahnten Telefonkosten bis zu fünf Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 40 Euro."
"Mehrere hundert Verbraucher sind bundesweit davon betroffen", sagt Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg gegenüber der NGZ. Die Verbraucherschützer bestreiten nicht, dass es diese Forderungen gibt (oder gegeben hat). Doch seien darunter Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher, die längst verjährt wären; zudem würden überzogene oder sogar unberechtigte Mahnkosten und Inkassogebühren in Rechnung gestellt.
Andreas Dippelhofer, Vorstand bei der aCS-Mutter Acoreus AG, räumt ein, dass auch verjährte Rechnungen eingefordert würden. Aufgrund verbesserter Prozesse im Forderungsmanagement sei es inzwischen wirtschaftlich, auch geringe Beträge einzutreiben. Das passiert nun zeitverzögert. Dennoch handele es sich dabei um berechtigte Forderungen. "Der Kunde kann sich jedoch dem Zahlungsanspruch widersetzen", sagt Dippelhofer. Auch dem Vorwurf unberechtigter Mahnungen widerspricht der Acoreus-Vorstand: "Wir orientieren uns am gesetzlichen Rahmen."
Das Siegel "TÜV-geprüftes Inkasso" sagt über das Geschäftsgebahren einer Firma dagegen wenig aus. So erklärt die Bonner tekit consult GmbH, die das Siegel gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) erarbeitet hat, gegenüber der NGZ: "Die Rechtmäßigkeit der Geltendmachung der einzelnen Forderung (...) ist kein Bestandteil der Zertifizierungsverfahrens." Wie Dippelhofer betont auch tekit: Eine Forderung könne auch über den Verjährungszeitraum erhoben werden. Der Schuldner könne allerdings gegen die Geltendmachung der Forderung (...) die Einrede der Verjährung erheben.
Etwas unglücklich in diesem Zusammenhang ist allerdings die acoreus-Pressemitteilung vom 3. September, in der das Unternehmen zum TÜV-Siegel mitteilt: "Verbindliche Kriterien für diese Prüfung hatte der BDIU (...) unter maßgeblicher Beteiligung von aCS erarbeitet." Das hört sich an, als habe sich das Neusser Unternehmen die Fragen selbst ausgedacht, nach denen es nachher zertifiziert wurde. Tekit erklärt dazu wolkig: "Das Projekt wurde gemeinsam mit der tekit und dem BDIU erarbeitet. Die aCS diente hierbei als Pilot."
Die Verbraucherschützer raten: Betroffene sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbare Beträge nicht voreilig bezahlen. Selbst wenn es bei Forderungen, die noch nicht verjährt seien zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkasso-Unternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen.
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