Rhein-Kreis Neuss (NGZ). Rhein-Kreis Neuss Nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsfeier sollte das Auto tunlichst stehen bleiben. Darauf hat der Leiter der Kreispolizeibehörde, Landrat Dieter Patt, hingewiesen. Trotz eindringlicher Appelle gab es auch zuletzt wieder an den tollen Tagen unverbesserliche Verkehrsteilnehmer, die betrunken fuhren und zum Teil folgenschwere Unfälle verursachten. Aus diesem Grund gibt es neben den ständigen Verkehrskontrollen von Altweiber bis Aschermittwoch verstärkte Alkoholkontrollen im Kreis.
Im vergangenen Jahr wurden in diesem Zeitraum 1951 Fahrzeugführer überprüft. Nach 486 Alkoholtests mussten vier Autofahrer zur Blutprobe und sich für längere Zeit von ihrem Führerschein verabschieden.Neben diesen Folgen kommen erhebliche finanzielle Belastungen durch die in der Regel ausgesprochene Geldstrafe auf die Betroffenen zu. Nicht unterschätzen sollte man auch die Gefahren des Restalkohols. Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist.
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