Rhein-Kreis Neuss (NGZ). Rhein-Kreis Neuss Der Discounter Lidl sorgt derzeit für Schlagzeilen. Das Magazin Stern hat aufgedeckt, dass das Unternehmen systematisch Mitarbeiter am Arbeitsplatz bespitzelt hat. Die NGZ sprach über das Thema mit dem Neusser Arbeitsrechtler Axel Voos.
Herr Voos, ein Filialchef bemerkt, dass die Kasse einer Mitarbeiterin nicht stimmt. Darf er sie per Video überwachen lassen?
Axel Voos Nicht ohne Weiteres. Der Filialleiter müsste zunächst alle Fakten ermitteln, die auch ohne Videoüberwachung zu ermitteln sind. Und es muss ein erhärteter Verdacht gegen die Mitarbeiterin vorhanden sein.
Nun hat der Chef die Mitarbeiterin bereits auf frischer Tat per Video ertappt. Ist der Film verwertbar?
Voos Das ist nur möglich, wenn die Überwachung rechtmäßig erfolgt ist. Das war im Fall Lidl gerade nicht gegeben. Die Persönlichkeitsrechte sind nach dem Grundgesetz hoch angesiedelt. Und wenn in Ruhe- oder Pausenräume gefilmt wird, ist eine Grenze definitiv überschritten. Lidl hat überdies seine Mitarbeiter verdeckt gefilmt. Die sind also in Bereiche reingegangen, die die Intimsphäre tangiert.
Was können betroffene Mitarbeiter jetzt tun?
Voos Arbeitsrechtlich können sie auf Unterlassung klagen, damit die Überwachung entfernt wird. Außerdem können Mitarbeiter ein Schmerzensgeld einklagen, doch wer keine Rechtsschutzversicherung hat und gewerkschaftlich nicht organisiert ist, zahlt am Ende oft drauf, denn er muss die Anwaltkosten zumindest in der ersten Instanz selber tragen. Wer in einem 400-Euro-Job arbeitet, kann unter Umständen noch Prozesskostenhilfe beantragen.
Und was passiert mit dem Unternehmen?
Voos Ein Abstrafsystem wie in Amerika, wo Millionenbeträge als Strafe gezahlt werden müssen, gibt es in Deutschland nicht. Im Einzelfall kommt das Unternehmen mit einigen hundert oder tausend Euro Schmerzensgeld davon.
Das klingt aussichtslos für die Mitarbeiter.
Voos Nicht ganz. Die Lidl-Mitarbeiter können zudem Strafanzeige gegen die Detekteien und gegen Lidl stellen, denn eine Strafanzeige hat eine andere Größenordnung als ein arbeitsrechtliches Verfahren. In einem Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bundesdatenschutzgesetz kann der Richter dann ein Bußgeld bis zu 250 000 Euro oder Strafen verhängen. Wenn der Fall für jede Lidl-Filiale einzeln behandelt wird, könnte das für den Discounter teuer werden. Eine Strafanzeige muss allerdings innerhalb von drei Monaten gestellt werden.
Hinzu kommt ein beträchtlicher Imageschaden für Lidl ...
Voos ... aber in ein paar Wochen ist der Fall schon wieder in Vergessenheit geraten.
Haben es nicht Unternehmen auch manchmal schwer?
Voos Sicher, aber Unternehmen haben auch legale Kontrollmöglichkeiten. Sie können sich etwa an die Polizei wenden. Die kann mit Diebstahlfallen helfen, zum Beispiel mit gefärbten Geldscheinen.
Ist denn Lidl ein Einzelfall?
Voos Ich denke nicht, dass es ein Einzelfall ist. Aber in der Intensität, in der die Bespitzelungen aufgetaucht sind, das ist schon heftig. Dass das Unternehmen von Sicherheitsinteressen spricht, scheint jedenfalls ziemlich vorgeschoben.
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