Rhein-Kreis Neuss (NGZO). Verbraucherschützer und Polizei warnen die Bürger im Rhein-Kreis Neuss vor zweifelhaften Gewinnoptionen.
Rhein-Kreis Neuss Sie geben sich Namen wie Dr. Weber & Partner, Dr. Brinkmann & Partner oder Dr. Beckmann & Partner und versprechen einen wahren Geldsegen. Derzeit erhalten Neusser Bürger Post von der Firma "Dr. Fischer & Partner", die die Auszahlung eines rechtmäßigen Gewinns verspricht. Das Finanzdienstleistungsunternehmen gibt an, sich für die Adressaten eingesetzt zu haben und ihnen den Betrag von 946 Euro persönlich übergeben zu können.
Die Schreiben wirken auf den ersten Blick seriös. Sie weisen keine Rechtschreibfehler auf, verfügen über ein Aktenzeichen und eine Auflistung darüber, wie sich die genannte Summe zusammensetzt. Auf einer beigefügten Antwortpostkarte kann die Anzahl der Mitreisenden Personen eingetragen werden, die bei der Übergabe dabei sein sollen. Versprochen werden ein "kostenloses Frühstück" sowie ein "wunderschönes Rahmenprogramm". Busse für die Hin- und Rückreise würden kostenlos zur Verfügung gestellt.
"Das läuft doch eindeutig auf eine Kaffeefahrt hinaus", sagt eine aufmerksame Neusser Bürgerin im Gespräch mit der Neuß-Grevenbroicher Zeitung: "Man muss andere schützen, damit sie nicht auf falsche Versprechen hereinfallen." In Dormagen wiederum nennt sich das Unternehmen "Dr. Schneider & König" und verschickt Briefe mit gleich lautendem Inhalt.
Dorothea Khairat, Leiterin der Dormagener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW warnt alle Bürger, die so ein Schreiben erhalten: "Auf solchen Kaffeefahrten werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte an Mann und Frau gebracht." Zudem sei ihr bisher noch kein einziger Fall einer Gewinnauszahlung bekannt. Allerdings könnten sich vor allem ältere oder alleinstehende Menschen über etwas Abwechslung in ihrem Leben und die Aussicht auf eine Busreise freuen.
Zwar rät auch die Neusser Polizei zur Vorsicht. Wer aber dennoch an einer solchen Reise teilnehmen möchte, sollte auf jeden Fall ein paar Dinge grundsätzlich beachten:
– Niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet fühlen! Sich auf Kaffeefahrten unterhalten lassen, Speisen verzehren und Geschenke annehmen ist dagegen kein Problem.
– Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden wird. Unterschriften sind nie "reine Formsache", mündliche Absprachen immer unwirksam.
– Bei Verträgen auf Kaffeefahrten auf Datum und Unterschriften achten. Die Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden, fehlendes oder falsches Datum erschwert den Widerruf.
– Kaufverträge können gemäß den Paragraphen 312 und 355 BGB nach zwei Wochen widerrufen werden, am sichersten per Einschreiben mit Rückschein.
– Vertragsdurchschrift fordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Info Weitere Auskunft ist bei folgenden Adressen zu erhalten: im Internet unter www.propk.de und bei der Polizei in Neuss, Telefon 0 21 31 / 30 00
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