Rhein-Kreis Neuss (NGZ). Rhein-Kreis Neuss (NGZ) Nicht immer sind Zivildienstleistende nur in Krankenhäusern, Alten- und Behindertenheimen im Einsatz. Wer eine Ausbildung als Landwirt oder Gärtner gemacht hat, kann seinen Zivildienst nach Informationen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) auch als landwirtschaftlicher Betriebshelfer leisten.
Landbildung
Nähere Informationen gibt es beim Verein Landbildung Rheinland e. V., Rochusstraße 18, 53123 Bonn, Telefon 02 28 / 52 006 - 28 oder über die Kreisbauernschaften des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes.
In dieser Zeit kann der Zivildienstleistende berufsnah eingesetzt werden und dabei zugleich den Landwirten beziehungsweise Gärtnern und deren Familien in schwierigen Situationen helfen.
Trägerorganisation für den Zivildienst als landwirtschaftlicher Betriebshelfer ist der Verein Landbildung Rheinland. Dieser Verein hat noch freie Zivildienstplätze zu vergeben. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt oder Gärtner ist dabei für Bewerber zwingend notwendig. Vorteil für den Zivi ist, dass diese Zeit als Gehilfenjahr anerkannt wird.
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