Ich halte diese Lösung von der Stadt Kaarst für grob fahrlässig. Auf die Rasenfläche werden noch spitze Steine gelegt, damit sich dort kein Autofahrer drauf stellt. Die Steine sind öfters nicht zu sehen weil der Rasen über die Steine wuchert.
Wenn an dieser Stelle ein Motorradfahrer verunglückt, aus welchen Gründen auch immer, wird er sich spätestens an den spitzen Steinen schwer verletzten. Erst wenn an dieser Stelle ein schwerer Unfall passiert, wird die Stadt vielleicht etwas ändern.
Die Stadt Kaarst hat auch in Büttgen solche Steine ausgelegt um das Parken zu verhindern. Ist so etwas in der Straßenverkehrsordnung überhaupt zulässig?
Viele Grüße Emil Meyer
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