Die künstlerische Illumination der Mediothek in Büderich birgt rechtliche Fallstricke.
Büderich Mit Kunst am Bau hat die Stadt Meerbusch schon Erfahrungen gemacht – aber offenbar nichts daraus gelernt: Die rechtliche Seite für die Installation von Lichtkunst am Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich ist im Vorhinein nicht abgeklopft worden. Das bestätigte Heinrich Westerlage. Der Jurist in Diensten der Stadtverwaltung kam nicht umhin, die Thematik im Spannungsfeld von Urheberrechten und Entschädigungen als "nicht uninteressant" zu bezeichnen.
Zum Hintergrund: Der Kulturausschuss hatte einen Wettbewerb ausgelobt und eine prominent besetzte Fachjury den Berliner Lichtkünstler Götz Lemberg zum Preisträger erkoren. Dessen künstlerische Illumination der Fensterfronten steht nun zur Verwirklichung an. Fast 50 000 Euro soll die Realisierung kosten – dazu kommen stattliche Folgekosten für den Betrieb von 24 Projektoren. Strom und regelmäßig auszutauschende Speziallampen schlagen erheblich zu Buche. Über die Höhe gibt es durchaus unterschiedliche Auffassungen – von 2500 bis 10 000Euro.
Knackpunkt der Ausschreibung: Für die Kunst am Bau gibt es keine zeitliche Eingrenzung. Das heißt, die Kommune muss "für alle Zeiten" dafür Sorge tragen, dass die Lichtinstallation funktioniert. Wird das Kunstwerk abgeschaltet oder beseitigt, entstehen Entschädigungsansprüche für den Künstler oder dessen Erben. Das Urheberrecht geht sogar so weit, dass die Stadt ohne Zustimmung Lembergs keine Veränderungen an der Fassade vornehmen darf. Die Stadt hat solche Erfahrungen bereits gemacht: Als im Zuge des Abrisses der Astrid-Lindgren-Grundschule in Büderich wegen ausdünstenden PCB-Giftes auch eine "gemauerte Schnecke" des früheren Professors Rolf Crummenauer aus Osterath beseitigt werden musste, zahlte die Kommune Schadensersatz an die Erben. Glück im Unglück: Die Meerbuscher spendeten den Betrag an den Förderverein der Städtischen Musikschule.
Mit solch einem Blauen Auge kam die Stadt aber nicht immer davon: Als die Stadt ihre Zusagen an die Bildenden Künstler Kai Hackemann und Hans Christian Rüngeler, eine Ausstellung in der Städtischen Galerie auszurichten, nicht einhalten konnte, erstritt das Duo vor Gericht eine fünfstellige Entschädigungszahlung.
Die neuesten Nachrichten und Berichte aus Politik, Wirtschaft, Panorama, Sport, Kultur, Gesellschaft, Wissenschaft, Multimedia, Auto,
Reise und Beruf - im Archiv auch gratis recherchierbar. Dazu die besten Bilder, Live-Ticker, Kolumnen und Hintergrundberichte.