Rommerskirchen (NGZ). Ramrath Auch in den kleineren Ortsteilen will die Gemeinde Rommerskirchen vorhandene Baumöglichkeiten nutzen, soweit dies irgendwie möglich ist. Das sieht zumindest die Baulandpolitik der Kommune vor, die seit Ende der 90er Jahre greift und Bauwilligen unter Berücksichtigung der Förderung der Eigentumsbildung junger Familien und der einheimischen Bevölkerung Grundstücke zur Verfügung stellt.
Info
Für Fragen zu Bauen und Wohnen in Rommerskirchen steht das Amt für Planung, Hochbau und Liegenschaften, Bahnstraße 51, zur Verfügung. Ansprechpartner sind Carsten Friedrich unter 0 21 83/800 98 oder Andreas Hurtz unter 0 21 83/800 30.
Am östlichen Ortsrand von Ramrath sind nun neun neue Wohnhäuser geplant, wobei der Gemeinderat dort zunächst einmal den Flächennutzungsplan ändern lassen muss, um überhaupt ein Baugebiet ausweisen zu können.
Eine der wichtigsten Etappen ist jedoch schon im Vorfeld erfolgreich abgeschlossen worden: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Gemeinde Rommerskirchen bestätigt, dass ihre Vorstellungen im Einklang mit der Landesplanung stehen. Das hätte auch anders ausfallen können, da das Areal im Landschaftsschutzgebiet „Gillbachtal“ liegt. Der Landschaftsplan sieht dort zudem die „Renaturierung von Fließgewässern“ vor (die NGZ berichtete). Der größte Teil der benötigten Flächen ist aber bereits als Mischbaufläche dargestellt.
Für die Erschließung des Baugebietes ist es zudem erforderlich, dass das vorgesehene Plangebiet mit einer Straße an die Kreisstraße 27 angebunden wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der städtebaulichen Entwicklung ist sie so geplant, dass sie mit der nördlich angrenzenden Erschließung einen gemeinsamen Knotenpunkt bildet. Im bisherigen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet noch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen - de facto ist es eine Pferdewiese - und soll nun zu einem Mischgebiet umgewandelt werden.
Erforderlich sind angesichts des Eingriffs in die Natur und in die Landschaft auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die derzeit noch nicht Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplans sind, sondern erst im dann folgenden Bebauungsplanverfahren detailliert geregelt werden müssen. Wie die Verwaltung jetzt den Gemeinderat informierte, wird es dabei um die Renaturierung eines rund 340 Meter langen Teilbereichs des Gillbachs gehen - die in Absprache mit dem Erftverband und der Unteren Landschaftsbehörde vorgenommen werden soll (die NGZ berichtete). Diese wird als ein „adäquater Ausgleich für den Eingriff“ in den Naturhaushalt angesehen.
Zugleich soll im Zuge der Erstellung des Bebauungsplans auch eine Umweltprüfung vorgenommen werden. Die Planer der Gemeinde rechnen nicht damit, dass etwa Maßnahmen zum Immissionsschutz nötig werden könnten. Für den Wasserhaushalt haben die Grundstücke keine besondere Bedeutung: Durch die Bebauung ist nicht mit Schadstoffeinträgen in Grund- und Oberflächengewässer zu rechnen.
Der Gemeinderat brachte jetzt nicht nur das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan in Gang, sondern beschloss auch die Einleitung des Beteiligungsverfahrens, an dem sowohl die Bürger mitwirken können als auch die Nachbargemeinden sowie sonstige „Träger öffentlicher Belange“.
Die neuesten Nachrichten und Berichte aus Politik, Wirtschaft, Panorama, Sport, Kultur, Gesellschaft, Wissenschaft, Multimedia, Auto,
Reise und Beruf - im Archiv auch gratis recherchierbar. Dazu die besten Bilder, Live-Ticker, Kolumnen und Hintergrundberichte.