Rommerskirchen (NGZ). Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen beschloss am Donnerstag die Einführung der getrennten Abwassergebühr . Demnach wird zwischen Frisch- und Regenwasser unterschieden, die Kosten sollen aber stabil bleiben.
Rommerskirchen In der Gemeinde Rommerskirchen war die Abrechnung der Abwassergebühr bisher einfach. 4,73 Euro kostete ein Kubikmeter Abwasser. Ob Schmutz- oder Regenwasser - das war egal. Diese Zeiten sind nun vorbei.
Denn der Rat beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit steht der Einführung der getrennten Abwassergebühr nichts mehr im Wege.
Das heißt: Demnächst werden die Abwassergebühren nach Schmutzwasser und Niederschlagwasserbeseitigung berechnet. „Geteilt, nicht aber verteuert“, wie Dr. Elmar Gasten, Pressesprecher der Gemeinde, auf Anfrage der NGZ betont. „Die Gesamtsumme der Gebühr steigt nicht.“
Das Urteil
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Urteil entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwassermaßstab unzulässig ist. 159 Städte und Gemeinden in NRW sind davon betroffen und müssen nun ihre Berechnungsmaßstäbe für die Abwassergebühren umstellen.
Mit dem gestrigen Satzungsbeschluss beugt sich der Rat dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 18. Dezember 2007. Demnach muss die Gemeinde der Gebührengerechtigkeit wegen strikt nach Frischwasser auf der einen und Regenwasser auf der anderen Seite unterscheiden und somit ihre Berechnungsmaßstäbe für die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2008 umstellen.
„Dazu musste jedes Haus in Rommerskirchen neu vermessen werden. Per Luftbildauswertungsmethode wurde berechnet, wie viel befestigte und wie viel Dachfläche vorhanden ist“, berichtet Gasten. Den Flächennachweis bekommen die Bürger dann von der Gemeinde per Post zugeschickt.
Gekostet hat das Verfahren etwa 100 000 Euro. Kosten, die - auf Jahre verteilt - auf die Abwassergebühren aufgeschlagen werden. Auswirkungen auf den Geldbeutel der Bürger hätte dieser Kostenaufschlag, so Gasten, kaum. Im Gegenteil: Nach Auskunft des Erftverbandes sollen die Preise auch in den Folgejahren stabil bleiben.
Dennoch haben viele Rommerskirchener Bürger derzeit Angst, dass durch die neue Berechnung die Abwassergebühren steigen werden. „Für die breite Masse hat die getrennte Abwassergebühr keinerlei Auswirkungen“, sagt Gasten und nennt ein Bespiel.
Demnach müsste ein Vierpersonenhaushalt (Einfamilienhaus) mit einem monatlichen Wasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einer befestigten Fläche von 200 Quadratmetern derzeit 708 Euro Abwassergebühr bezahlen.
Nach den Schätzwerten für die getrennte Entwässerung (die Zahlen sind noch nicht vom Rat beschlossen) - 3,10 Euro/Kubikmeter Frischwasser und 1,20 Euro/Quadratmeter befestigte Fläche - müsste der Haushalt dann 705 Euro berappen.
Anders sieht es für Unternehmen aus. Denn dadurch, dass Firmen oder Verbrauchermärkte viel befestigte Fläche und wenig Wasserverbrauch haben, würden die Abwassergebühren mit der neuen Regelung steigen.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben ist es ähnlich. „Die Höfe haben allerdings noch die Möglichkeit, das Regenwasser in angrenzende Flächen versickern zu lassen“, berichtet Gasten. Erste Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde hat es auch schon gegeben.
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