Rommerskirchen (NGZ). Rommerskirchen (S.M.) Die gewerblichen Hallen sollen größer werden dürfen, wenn ihre Höhe begrenzt wird - dies sieht eine Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Mariannenpark vor. Dort war im Sommer der Discounter Lidl als Magnet für das neue Gebiet eröffnet worden. Jetzt sollen sich nach und nach weitere Betriebe dort niederlassen.
Wie der Mariannenpark aussehen soll, wird jetzt beraten. Nachdem im September die Weichen gestellt worden waren, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag kommender Woche (2. November) über die Satzung diskutieren. Der Vorschlag der Verwaltung: „Niedrigere Hallen sind aus der Sicht der Wohnbebauung wünschenswert“, sagt Bürgermeister Albert Glöckner zur Begründung des Vorhabens.
Ansiedlungswillige Unternehmen indes möchten bei einer solchen Bauweise ihr Grundstück stärker nutzen: Dies bedeutet, dass sie näher an die rückwärtige Grundstücksgrenze heran rücken dürfen - Einwände des Nachbarn sind hier nicht zu befürchten, denn Eigentümerin der Grünfläche nebenan ist die Gemeinde Rommerskirchen selbst. Den Aufstellungsbeschluss hat der Rat bereits im September gefasst, um den Bauwilligen vor der Frostperiode im Winter entgegen zu kommen.
Die Fläche der Gewerbegrundstücke optimal auszunutzen, ist nur ein Grund für die Änderung im Bebauungsplan. Auch die dörfliche Struktur Rommerskirchens spielt eine Rolle: Die „Skyline“ soll nicht durch zu hohe Gewerbehallen beeinträchtigt werden.
Auch wenn schon die bisherigen Baugrenzen dem Baudezernat der Gemeindeverwaltung zufolge den Bauherren „gute Entfaltungsmöglichkeiten“ einräumten, werde die bauliche Nutzung jedoch „unnötigerweise“ eingeschränkt, wenn die zulässige Gebäudehöhe nicht ausgenutzt werde. Betrug die hintere Baugrenze bisher 10,50 Meter, soll sie nun um drei Meter erweitert werden.
Damit einher geht zugleich eine Begrenzung der Gebäudehöhe. Aus der Sicht der Verwaltung ist dies „auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen städtebaulich vertretbar“. Eine vergleichbare Wirkung auf das Bild von Rommerskirchen habe an der Grundstücksgrenze selbst die Reduzierung der Gebäudehöhe auf letztlich nur noch 5,50 Meter, damit der Blick vom Park oder vom Privatgarten aus nicht beeinträchtigt werde.
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