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Wie funktioniert die Selbstanzeige?
Deutschland diskutiert über die CD mit Daten von mutmaßlichen Steuersündern. Politiker fordern Betroffene eindringlich zur Selbstanzeige auf. Wir klären die wichtigsten Fragen. Wie funktioniert eine Selbstanzeige? Und warum gerät immer wieder die Schweiz ins Visier?
Wer sollte eine Selbstanzeige machen?
Prinzipiell jeder Bürger, der weiß, in der Vergangenheit bewusst Steuern hinterzogen zu haben. Auch Steuerzahler, die befürchten, versehentlich falsche Angaben gemacht zu haben, können zu diesem Mittel greifen, um ihr Gewissen zu erleichtern.
Was muss ich bei einer Selbstanzeige tun?
Der Ablauf einer Selbstanzeige ist nicht geregelt. Es gibt auch kein Formular oder eine Vorlage. Experten raten Betroffenen, sich an einen Steuerberater zu wenden und gemeinsam mit ihm das Finanzamt zu informieren.
Bis wann muss ich mich selbst angezeigt haben?
So früh wie möglich. Eine Selbstanzeige wird wertlos, wenn das Finanzamt bereits ein Verfahren eingeleitet hat. Auch wenn ein Steuerprüfer schon im Haus war, ist es zu spät. Auch wenn der Betroffene bereits weiß, dass das Finanzamt gegen ihn ermittelt, ist es zu spät.
Gehe ich wirklich straffrei aus?
Erfolgt die Anzeige rechtzeitig und wird der hinterzogene Betrag fristgerecht ans Amt gezahlt, geht der Steuerzahler straffrei aus. In den meisten Fällen werden jedoch Strafzinsen fällig. Strafzinsen belaufen sich auf sechs Prozent im Jahr.
Ist es egal, wie viel Geld ich hinterzogen habe?
Ja. Egal ob 5000 Euro oder fünf Millionen Euro - für alle Steuersünder gelten bei der Selbstanzeige dieselben Regeln.
Kann Steuerhinterziehung verjähren?
Ja, Steuerhinterziehung verjährt in üblichen Fällen nach fünf Jahren, in besonders schweren Fällen nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt aber erst nach der letzten strafbaren Handlung. Hinterzogenes Geld kann das Finanzamt bis zu zehn Jahre lang zurückfordern.
Warum kommt immer wieder die Schweiz ins Spiel?
Die Schweiz hat ein strenges Bankgeheimnis -- so streng, dass bislang fast jedes Amtshilfegesuch deutscher Finanzämter abgelehnt wurde. Die Schweiz gibt nur bei bewiesenem Steuerbetrug Auskunft, also wenn beispielsweise Urkunden und Verträge absichtlich gefälscht wurden. Bei Steuerhinterziehung, beispielsweise dem Verschweigen von Vermögen, schweigt bisher auch die Schweiz.
Wird sich dies bald ändern?
Wahrscheinlich: ja. Im März soll das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz unterschrieben werden. Dann würde die Schweiz auch bei Steuerhinterziehung deutschen Behörden Auskunft erteilen. Durch die jüngsten Verstimmungen zwischen beiden Ländern könnte das DBA jedoch wieder in Gefahr geraten.